Europäischer Gerichtshof: Mehr Rechte für Internet-Nutzer
Datenschutz wiegt schwerer als Schutz von Urheberrechten
Rückschlag für die Musik- und Filmindustrie im Kampf gegen Filesharing-Nutzer. Das höchste europäische Gericht hat die Privatsphäre von Internetnutzern aufgewertet. Das Gericht urteilte, die Herausgabe von Nutzerdaten durch einen Provider in einem Zivilprozess sei mit europäischem Recht nicht vereinbar.
Geht es nach den Vertretern der Musik- und Filmindustrie, müssen Provider die Nutzerdaten von Filesharing-Anwendern herausgeben, am liebsten ohne vorherige Prüfung durch einen Richter. Einige Gerichte halten das jedoch für unverhältnismäßig. Dieser Auffassung hat sich jetzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) angeschlossen.
Der EuGH hatte sich mit dem Verfahren des Verbandes der spanischen Musikproduzenten, Promusicae, gegen den spanischen Telekommunikationsanbieter Telefonica befasst. Dabei hatte Promusicae auf die Herausgabe der persönlichen Daten von Telefonica-Kunden geklagt. Der Verband verdächtigte die Internetnutzer des Filesharings. Das zuständige spanische Gericht wandte sich daraufhin an das höchste europäische Gericht. Es wollte vom EuGH wissen, ob es eine EU-Rechtsgrundlage für die Herausgabe der entsprechenden Daten in einem Zivilverfahren gibt.
Das hat der EuGH nun verneint. Die europäischen Richter bewerten damit den Schutz der Privatsphäre höher als den Schutz des Urheberrechts und die Interessen der Rechteverwerter. Die Richter sahen von dem Fall die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG), die Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (2001/29/EG), die Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (2004/48/EG) sowie die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) betroffen.
Diese Richtlinien "gebieten es den Mitgliedstaaten nicht, in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Urheberrechts die Pflicht zur Mitteilung personenbezogener Daten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens vorzusehen", heißt es in dem Urteil vom 29. Januar 2008.
Das Urteil kommt jedoch nicht überraschend. Die Richter schlossen sich in ihrem Urteil der Auffassung von EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott an. Kokott hatte im Juli 2007 eine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben. Darin wies sie ausdrücklich auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Tat und Maßnahmen hin. Die Schutzpflichten des Staates gingen "nicht so weit, dass dem Rechtsinhaber unbeschränkte Mittel zur Aufklärung von Rechtsverletzungen zur Verfügung gestellt werden müssten", schrieb Kokott damals.
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Ich würde die Beweiskraft auch nicht über Gebühr strapazieren. Aber ich frage mich doch...
Jepp, aber bloß keine negativen, denn dann wird man nur unverständig blöod/schief angesehen!
Und schon ist weniger Transparenz gegeben, was es zuläßt, daß man das Volk/die Menschen...
Das Europäische Recht tendiert weit stärker zu einem Auskunftsanspruch der Rechteinhaber...