In Hessen darf per Computer gewählt werden
Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer können daher prinzipiell erst nach der Wahl im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden, so die Begründung des Gerichts. Die Voraussetzungen, unter denen der Staatsgerichtshof ausnahmsweise vor der Wahl eine einstweilige Anordnung erlassen kann, seien nicht gegeben. In der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Verwendung von Wahlcomputern hat das Gericht daher keine Stellung genommen.
Der Chaos Computer Club (CCC) bedauert die Entscheidung; gerade da dem Land Hessen angesichts der prognostizierten engen Ergebnisse nun Nachwahlen drohen, sollte nach der Wahl ein Prüfungsverfahren angestrengt werden.
Mit Hilfe einer hessischen Wählerin hatte der CCC am 4. Januar 2008 einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um den Einsatz der umstrittenen Wahlcomputer bei der hessischen Landtagswahl zu verhindern. Der CCC kritisiert in diesem Antrag vor allem die fehlende Nachprüfbarkeit des Wahlergebnisses und bezweifelt die Amtlichkeit der Wahl insgesamt. Jahrelang habe der deutsche Importeur HSG Wahlsysteme Gemeinden versprochen, die Wahlcomputer der Firma Nedap seien sicher. Erst durch die gemeinsamen Untersuchungen des CCC und der niederländischen Stiftung "Wij vertrouwen Stemcomputers niet" hatte sich die Manipulationsanfälligkeit erwiesen. Die auf Initiative des CCC gestarteten Wahlbeobachtungen hatten danach zudem schwere Mängel beim Einsatz der Wahlcomputer in den Gemeinden öffentlich gemacht.
Dort wo die Wahlcomputer eingesetzt werden, haben Wahlvorstände, Wahlhelfer und Wähler keine Möglichkeit mehr, die Wahl zu überprüfen – eine Nachzählung besteht einzig aus einem nochmaligen Ausdruck des Ergebniszettels. Nicht einmal die tatsächliche Übereinstimmung der eingesetzten Wahlcomputer mit der behaupteten Musterbauart oder die fehler- und manipulationsfreie Funktionsweise der Software im Computer ist nachvollziehbar. Diese bleiben nach wie vor Geschäftsgeheimnis des Herstellers, kritisiert der CCC.
Zusammen mit befreundeten Organisationen will der CCC am Sonntag Wahlbeobachtungen durchführen, um "zu erwartende Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen die – sachlich nicht zielführenden – Prozeduren bei der Wahldurchführung" nachzuweisen. Somit drohen in Hessen Nachwahlen, denn es haben sich bereits jetzt eine Reihe von Wählern beim CCC gemeldet, die einen Wahleinspruch nach der Wahl beabsichtigen.
In einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zulässigkeit von Wahlcomputern im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2005 erwartet der CCC in den nächsten Monaten eine Entscheidung. Die Hacker hatten für das Gericht eine ausführliche Darlegung der Manipulationsmöglichkeiten und prinzipiellen Probleme von Wahlcomputern verfasst.
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