VDSL: Telekom verliert vor Gericht

Telekom muss Wettbewerbern Zugang zu Leerrohren gewähren

Die Deutsche Telekom muss ihre Leerrohre für Wettbewerber öffnen und diesen so den Aufbau einer eigenen VDSL-Infrastruktur ermöglichen. Diese Entscheidung der Bundesnetzagentur bestätigte jetzt das Verwaltungsgericht Köln und wies einen Eilantrag der Telekom gegen diese Entscheidung des Regulierers ab.

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Die Bundesnetzagentur hat die Telekom dazu verpflichtet, Wettbewerbern Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. - falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen - auch zu unbeschalteter Glasfaser zu gewähren. Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss.

Auf diese Weise will die Bundesnetzagentur die Konkurrenten der Telekom in die Lage versetzen, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können, wie es die Telekom mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht.

Die Telekom wollte hingegen per Eilantrag erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss. Doch das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Regulierungsverfügung weitgehend. In einem Punkt aber setzt sich die Telekom durch: Sie muss keine Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser veröffentlichen. Dies erschwert ihren Konkurrenten die Planung.

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