VDSL: Telekom verliert vor Gericht
Die Bundesnetzagentur hat die Telekom dazu verpflichtet, Wettbewerbern Zugang zu ihren Kabelleerrohren bzw. – falls freie Leerrohr-Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen – auch zu unbeschalteter Glasfaser zu gewähren. Darüber hinaus war in der Regulierungsverfügung klargestellt worden, dass die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung auch in den Kabelverzweigern gewähren muss.
Auf diese Weise will die Bundesnetzagentur die Konkurrenten der Telekom in die Lage versetzen, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufbauen zu können, wie es die Telekom mit dem VDSL-Ausbau derzeit macht.
Die Telekom wollte hingegen per Eilantrag erreichen, dass diese Regulierungsmaßnahmen ausgesetzt werden und sie demzufolge vor allem ihre Kabelleerrohre zunächst nicht zugunsten ihrer Wettbewerber öffnen muss. Doch das Verwaltungsgericht Köln bestätigte die Regulierungsverfügung weitgehend. In einem Punkt aber setzt sich die Telekom durch: Sie muss keine Informationen zu den Zugangsmöglichkeiten zu ihren Kabelleerrohren bzw. zu unbeschalteter Glasfaser veröffentlichen. Dies erschwert ihren Konkurrenten die Planung.
- Anzeige Hier geht es zu den besten Deals auf Mobilfunk, Internet und mehr bei der Telekom Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.