Time-Shifting sorgt für juristischen Ärger bei Arcor
Der Rechtsbeistand von Artec hatte beantragt, dass Arcor in seinen Räumlichkeiten eine Besichtigung von Vorrichtungen und Unterlagen durch einen Sachverständigen zu dulden hat. Das Gericht folgte diesem Antrag, so dass nun ein Sachverständiger und ein Gerichtsvollzieher die Besichtigung in den Geschäftsräumen der Arcor durchführen konnten, heißt es von Artec.
Beim Artec-Verfahren wird das TV-Programm auf einem Server gespeichert und alle Funktionen über das zentrale Computersystem durchgeführt. Die auf dem Server abgelegten Inhalte können im Verlauf der Aufzeichnung von einer Vielzahl von Nutzern individuell abgerufen werden. Die Anwender benötigen keine zusätzliche Hardware oder Software.
Über das Ergebnis der Besichtigung gibt es derzeit noch keine Angaben.