Online-Drucker kontra Software-Patente
Interessenverband gegründet
Deutsche und österreichische Anbieter von Druck-Dienstleistungen haben sich zu einer "Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print" zusammengeschlossen. Die Mitglieder wollen laut Pressemitteilung gegen "zu Unrecht erteilte Patente, vor allem aber Softwarepatente, die eher als Beschreibung/Definition allgemein bekannter digitaler Verfahrensweisen dienen und denen es an der erforderlichen 'Erfindungshöhe' fehlt", kämpfen.
Der neue Interessenverband wurde Ende 2007 vor dem Hintergrund des aggressiv vorgehenden Web-to-Print-Anbieters VistaPrint mit Sitz auf den Bermudas gegründet. VistaPrint hat sich darauf spezialisiert, auf "automatisierte Bildbearbeitung", "automatisierte Rahmung von Bildern", "System und Methode zur Farbgestaltung nach Kundenwünschen" oder auch "Verwaltung für Design und Layout von elektronischen Dokumenten" weltweit Patente anzumelden und gegen Wettbewerber durchzusetzen.
Das Ziel von VistaPrint ist es anscheinend, den Markt für Online-Print-Angebote zu monopolisieren. So ist VistaPrint nach Angaben des Firmenchefs Robert Keane nicht daran interessiert, die Patente zu lizenzieren: "VistaPrint wird sein hart verdientes, geistiges Eigentum strategisch verteidigen. Wir haben nicht die Absicht, unsere patentierte Technologie an Wettbewerber zu lizenzieren; wir werden vor Gericht gehen und die Patentverletzungen stoppen lassen. Zu diesem Zweck planen wir eine breit angelegte, weltweite Serie von Verletzungsprozessen weltweit."
In Deutschland war VistaPrint mit der Klagestrategie im vergangenen Jahr erfolgreich. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Juli 2007 festgestellt, dass die print24 GmbH und die UnitedPrint AG gegen das im Besitz von VistaPrint befindliche, europäische Patent mit der Nummer 0852359 verstoßen hätten und ihnen die weitere Nutzung der patentierten Technologie - Verfahren und Vorrichtung zur Erstellung einer Druckvorlage - untersagt. Die Unternehmen wurden darüber hinaus zu Schadensersatz verurteilt. Wie das Patent, das ursprünglich von der AD-ON Agentur für Handelskommunikation in Weiterstadt angemeldet wurde, in die Hände von VistaPrint gelangte, ist unklar. UnitedPrint hat im August 2007 eine Nichtigkeitsklage eingereicht und will die Aufhebung des Patents durch das Bundespatentgericht erreichen.
Das Urteil vom Juli 2007 hat den Unternehmen in der Druckbranche offensichtlich die Gefahren, die mit der weltweit verbreiteten Patentierung von "computerimplementierten Erfindungen" verbunden sind, drastisch vor Augen geführt. Die jetzt erfolgte Gründung der "Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print" ist eine unmittelbare Reaktion darauf. Die Tatsache, dass zu den Gründungsmitgliedern auch der Bundesverband Druck und Medien e.V. mit mehr als 4.000 Mitgliedsunternehmen gehört, zeigt, dass die Branche den Ernst der Lage erkannt hat.
Viele der von VistaPrint ursprünglich in den USA angemeldeten und dann via Patent-Zusammenarbeitsvertrag (PCT) auf andere Länder übertragenen Patente beschreiben Methoden, die bei gängigen Grafikprogrammen schon seit Jahren in ähnlicher Form zum Einsatz kommen. Der wesentliche Unterschied besteht lediglich darin, dass VistaPrint für sich reklamiert, die Verwendung dieser Methoden im Internet erfunden zu haben. Die Skalierung einer Grafik mittels Mausoperationen etwa ist auf dem Desktop ein alltäglicher Prozess. Die Tatsache, dass diese Operation nach dem Client-Server-Modell über ein Netzwerk stattfindet, wurde vom US-Patentamt für patentwürdig gehalten. [von Robert A. Gehring]
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Wenn der Aufwand zur Erstellung der Software entsprechend hoch ist, ist das Copyright für...
Wer nicht hören will (auf die SW-Pat-Kritiker, die seit Jahren warnen) muss halt fühlen...
was glaubst du, wieso wir keine verfassung haben? das grundgesetz ist besatzerrecht.
Das sind sie(*): http://de.wikipedia.org/wiki/Open_Prepress_Interface Verglichen mit...