Frequenzen für Ultra-Wideband (UWB) freigegeben

Breitbandige Datenübertragung im Nahbereich

Die Bundesnetzagentur macht den Weg für Ultra-Wideband (UWB) frei, indem sie Frequenzen im Bereich von 30 MHz bis 10,6 GHz im Rahmen einer Allgemeinzuteilung dem Markt zur Verfügung stellt. Damit kann jeder die Frequenzen für UWB kostenlos und ohne Antrag nutzen.

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Mit Ultra-Wideband lassen sich Daten über kurze Distanzen mit sehr hoher Geschwindigkeit austauschen. UWB dient so z.B. als Basis für Wireless USB (WUSB), das eine Datenrate von 480 MBit/s erreicht. Erste WUSB-Produkte sollten hierzulande 2008 auf den Markt kommen, nachdem die entsprechenden Frequenzen freigegeben wurden.

Auf Basis von UWB lassen sich so Geräte im Hi-Fi-Bereich ebenso drahtlos miteinander verbinden wie Geräte in den Bereichen Video oder IT, wie z.B. Drucker, Festplatten, Monitore, Scanner, Tastaturen und Mäuse. Auch im industriellen Bereich gibt es Anwendungen für UWB. Hier kann die Technik zur Datenübertragung bei medizinischen Anwendungen oder in der Messtechnik eingesetzt werden.

Bei der Frequenzzuteilung für UWB geht die Bundesnetzagentur hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums neue Wege: Die Frequenznutzungs-Bestimmungen sind daher recht komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz anderer Funkdienste Rechnung zu tragen. Die Bundesnetzagentur will die Auswirkungen der UWB-Nutzung daher intensiv beobachten und behält sich vor, die technischen Parameter für Ultra-Wideband gegebenenfalls zu modifizieren. Zugleich folgt die Bundesnetzagentur mit der Frequenzvergabe einer entsprechenden Entscheidung der Europäischen Kommission.

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