Glücksspielanbieter legen Beschwerde gegen Deutschland ein

Lotto-Staatsvertrag soll gegen EU-Recht verstoßen

Der europäische Verband der Glücksspiel- und Wettanbieter (European Gaming and Betting Association, EGBA) hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingelegt. Der Verband sieht in dem neuen deutschen Lotto-Staatsvertrag einen Verstoß gegen europäisches Recht.

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Dass der Vertrag am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sei, habe dem Verband "keine andere Wahl gelassen als eine formelle Beschwerde bei der EU einzureichen", sagte die Generalsekretärin der Verbandes, Sigrid Ligné, und forderte die Kommission auf, etwas gegen den Vertrag zu unternehmen.

Die EU-Kommission hatte bereits nach Verabschiedung des Vertrages Bedenken angemeldet. Ein Sprecher des EU-Binnenmarkt-Kommissars Charlie McCreevy sagte, man werde der Beschwerde nachgehen und rechtliche Schritte dagegen prüfen. "Ein Verbot ist und war nie eine Lösung, weder in unserem Sektor, noch in anderen", kommentierte Norbert Teufelberger, EGBA-Chef und Vorstand beim österreichischen Online-Wettanbieter Bwin.

Der Staatsvertrag, den die 16 Bundesländer 2006 geschlossen hatten, verbietet unter anderem Wetten und Glücksspiele über das Internet. Lotterien, Sportwetten und Spielbanken bleiben danach bis 2011 den Ländern vorbehalten. Lediglich Online-Pferdewetten bilden eine Ausnahme. Als Grund für das Verbot nannten die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Bekämpfung der Spielsucht. Allerdings verdienen die Länder mehrere Milliarden Euro mit den Einnahmen aus den Lotteriegesellschaften.

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HankMHigher 08. Mai 2008

Hallo Alea, ganz überwiegend kommen die Gewinne aus dem staatlichen Glücksspielbereich...

koland boch 18. Jan 2008

ach ja, findest also das lotto-monopol gut? NA DANN! es ist ein evolutionsfehler, wenn...

Call-in-TV 16. Jan 2008

Das Lustige ist ja, dass genau das überhaupt die Existenzberechtigung für diese...

TiSch 16. Jan 2008

Ganz genauso seh ich das auch, aber manche sehen das hier komischerweise nicht genauso.



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