Keine Urheberabgabe auf iPods in Kanada - vorerst
Am 19. Juli des vergangenen Jahres hatte die Gebührenkommission des kanadischen Copyright Board beschlossen, dass in Zukunft auf digitale Musikaufzeichnungsgeräte Urheberabgaben zu entrichten sein sollten. Für einen Aufschrei unter Herstellern, Händlern und Nutzern von iPods & Co. sorgte die Höhe der vorgesehenen Abgabe. Das Copyright Board hatte entschieden, dass je nach Speicherausbau der Geräte bis zu 75 Dollar zu entrichten seien.
Apple und die Händlervereinigung Retail Council of Canada zogen gegen die Entscheidung vor Gericht und bekamen jetzt Recht. Mit Verweis auf eine frühere Entscheidung desselben Gerichts hoben die Richter den Gebührenbeschluss auf. Das Gericht hatte sich bereits 2004 gegen eine Urheberabgabe ausgesprochen, die Ende 2003 vom Copyright Board festgelegt worden war. Die Verwertungsgesellschaft Private Copying Collective war mit ihrem Einspruch gegen das Urteil im Juli 2005 vor dem kanadischen obersten Gericht gescheitert(öffnet im neuen Fenster). In Reaktion auf das damalige Urteil zahlte Apple iPod-Käufern die Urheberabgabe zurück und holte sich seinerseits den entsprechenden Betrag von der Verwertungsgesellschaft wieder(öffnet im neuen Fenster).
Der Anwalt der Kläger zitiert in seinem Blog Richter Sharlow(öffnet im neuen Fenster) zur aktuellen Entscheidung: "Nach meinem Verständnis [...] hat das Copyright Board keine Autorität, Gebühren für digitale Musikaufzeichnungsgeräte oder den in diesen Geräten verbauten Speicher festzulegen."
Diane J. Brisebois, Präsidentin des Retail Council of Canada, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden(öffnet im neuen Fenster): "Dies war ein langer, aber notwendiger Kampf. Die Händler haben gegen diese Abgabe seit ihrer Einführung 1997 gekämpft, weil damit ein Produkt nur auf der Grundlage von Mutmaßungen darüber besteuert wurde, was Kunden damit machen könnten."
Ganz aus der Welt ist eine Urheberabgabe auf iPods damit aber noch nicht. Zur Zeit bereitet Wirtschaftsminister Jim Prentice einen "Gesetzentwurf für den kanadischen DMCA" vor. Es ist nicht ausgeschlossen, dass mit dem neuen Gesetz auch Urheberabgaben auf MP3-Abspielgeräte eingeführt werden. [von Robert A. Gehring]
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