Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen
Ähnlich entschied auch das Landgericht München 1 in einem Urteil vom 4. Oktober 2007 (AZ 7 O 2827/07), das jetzt veröffentlicht wurde. Die Münchner Richter urteilten, der Inhaber eines Internetanschlusses hafte nicht für Verletzungen des Urheberrechts. In diesem Fall hatten sechs Plattenfirmen den Betreiber eines Radiosenders in München abgemahnt, weil einer der Angestellten über den Internetzugang des Senders Musikstücke in einer Tauschbörse angeboten hatte. Der Radiosender klagte gegen die Plattenfirmen und bekam Recht. Die Richter wiesen die Schadensersatzansprüche der Plattenfirmen ab.
Auch in diesem Fall stand die Prüfungspflicht des Anschluss-Inhabers im Mittelpunkt. Die Musikunternehmen warfen dem Radiosender vor, er habe dem Mitarbeiter, einem ehemaligen Volontär, keine Administratorenrechte einräumen zu dürfen. Diese Rechte hätten es möglich gemacht, die Tauschbörsen-Software zu installieren. Der Volontär betreute jedoch die Internetpräsenz des Senders und brauchte deshalb Administratorenrechte.
Der Radiosender sei nicht verantwortlich für Handlungen, die ein Mitarbeiter "rein privat und unter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Anweisungen und Pflichten" begangen habe. Es hätten "keinerlei Anhaltspunkte dafür bestanden", dass der Mitarbeiter Musikdateien über Filesharing-Programme austausche, so die Richter. Eine manuelle Überwachung sei "ohne konkrete Anhaltspunkte" nicht zumutbar gewesen. Ein Strafverfahren gegen den Betreffenden hatte die Staatsanwaltschaft wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt.
Tatsächlich ist die Rechtsprechung bezüglich der Haftung von Anschlussinhabern nicht einheitlich. Anders als die Richter in München und Frankfurt haben ihre Kollegen in Köln (AZ 28 O 150/06 vom 22.11.2006 ) und Hamburg (unter anderem: AZ 308 O 139/06 vom 21. 4. 2006) geurteilt, dass der Inhaber eines Internetzugangs für illegales Filesharing haftet.
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Dann sollen sie es ganz sein lassen, oder das einem Dienstleister übergeben, oder von...
sie betrifft mich als normalen privatanwender nicht wirklich. wenn jemand in meine...