CCC will Wahlcomputer per Gerichtsbeschluss stoppen
Schlechte Zeiten für die digitale Auszählung von Wählerstimmen in Deutschland: Im November 2007 stoppte die Hamburger Bürgerschaft den digitalen Wahlstift, nachdem heftige Kritik, unter anderem vom Chaos Computer Club, an dem neuen hanseatischen Wahlsystem laut geworden war. Nun will der CCC den Einsatz des Wahlcomputers bei der hessischen Landtagswahl am 27. Januar 2008 verhindern.
Dazu hat die Hackervereinigung nach eigenen Angaben(öffnet im neuen Fenster) Klage beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen(öffnet im neuen Fenster) in Wiesbaden eingereicht. "Der Gang zum Gericht ist notwendig geworden, da die hessische Landesregierung offenbar nicht über den nötigen Sachverstand verfügt, die technischen Unsicherheiten und Transparenzmängel der Wahlcomputer zu verstehen und daraus die Konsequenzen zu ziehen", heißt es gewohnt provokativ in der Pressemitteilung der Hackervereinigung. Nach Ansicht des CCC verstößt der Einsatz der Wahlcomputer gegen die Grundsätze der Öffentlichkeit, der Amtlichkeit und der Gleichheit der Wahl. Finanziert wird die Klage aus Spenden. Nach Angaben des CCC haben 45.000 Bürger eine Petition zur Abschaffung der Wahlcomputer unterstützt, viele von ihnen auch mit Geldspenden.
Rechtsanwalt Till Jaeger, der den CCC vertritt, rechnet nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau(öffnet im neuen Fenster) noch vor der Wahl mit einer Entscheidung des Staatsgerichtes. Falle die Entscheidung zu spät, um den Wahlämtern noch die Unterlagen für die Papierwahl zukommen zu lassen, wolle er die Wahl anfechten.
Die Wahlcomputer, die in Hessen eingesetzt werden sollten, stammen vom niederländischen Hersteller Nedap. Diese gelten jedoch als unsicher. Im Juni 2007 war es holländischen Hackern gelungen, einen Nedap-Computer in nur einer Minute zu knacken. Dennoch hat das hessische Innenministerium am 6. Dezember 2007 den Einsatz von Nedap-Computern mit einigen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. Diese Maßnahmen bezeichnet der CCC jedoch als "Sicherheitsplacebos". Trotz der Genehmigung des Innenministeriums wollen ohnehin nur acht Städte und Gemeinden den Wahlcomputer einsetzen.
In den Niederlanden sind die Wahlcomputer inzwischen aus dem Verkehr gezogen. "Nachdem die praktisch baugleichen Wahlcomputer desselben Herstellers kürzlich in den Niederlanden komplett ausgemustert wurden, wenden sich mehr und mehr besorgte Bürger an den CCC. Die Wähler verstehen nicht, warum nicht auch in Deutschland endlich Konsequenzen gezogen werden. Der nun eingeschlagene juristische Weg ist für sie die letzte Chance, die Transparenz der Wahlen in Hessen zu retten", kommentiert CCC-Sprecher Dirk Engling die Klage.
Der CCC hatte bereits im Oktober 2006 gefordert, den Einsatz von Wahlcomputern zu verbieten. Schon damals sagte CCC-Sprecher Andy Müller-Maguhn: "Die Bauartzulassung der Nedap-Wahlcomputer ist nach den nunmehr vorliegenden Forschungsresultaten hinfällig. Das Bundesinnenministerium muss daher die Zulassung entsprechend § 3 Absatz 3 der Bundeswahlgeräteverordnung widerrufen."
Das Misstrauen gegen die Wahlcomputer ist nicht unberechtigt. In den USA ist es wiederholt zu Fehlern und Ungereimtheiten gekommen, zuletzt im Sommer 2007.
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