Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung
Künftig könnten sensible Kontakte und Kommunikation nur noch durch persönliche Treffen abgewickelt werden oder müssten insgesamt unterbleiben, so die Kritiker. Damit gehe "die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens" verloren.
Rund 30.000 Menschen haben Rechtsanwalt Starostik zur Erhebung einer Verfassungsbeschwerde bevollmächtigt. Da die Erfassung und Auswertung der vielen Vollmachten noch nicht abgeschlossen werden konnte, wurde die Beschwerde zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht. Es handelt sich um den Bielefelder Rechtsprofessor Prof. Dr. Christoph Gusy, den Bremer Publizisten und Rechtsanwalt Dr. Rolf Gössner, den Bürgerrechtler Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, den Leiter einer Beratungsstelle der AIDS-Hilfe, einen kommerziellen Anbieter eines Anonymisierungsdienstes, das Vorstandsmitglied des Journalistenvereins "Netzwerk Recherche" Albrecht Ude, den Steuerberater Heinz Raschdorf und den Strafverteidiger Peter Zuriel.
Die Beschwerde soll im Namen der weiteren Beschwerdeführer eingereicht werden, sobald die Erfassung der bis zum 24. Dezember 2007 eingegangenen Vollmachten abgeschlossen ist.
Bis Ende 2008 gilt eine Übergangsfrist, erst ab 2009 müssen Unternehmen Daten auf Vorrat speichern, andernfalls drohen hohe Bußgelder. Zudem hat der Arbeitskreis Vorratsspeicherung Empfehlungen zum Schutz vor der Speicherung der eigenen Daten veröffentlicht. Der Arbeitskreis rät, den Datenschutzbeauftragten des eigenen Telefon-, Mobilfunk-, E-Mail- und Internet-Anbieters zu fragen, ob und für wie viele Tage die Verkehrsdaten des Nutzer 2008 gespeichert werden. Zudem soll die unverzügliche Löschung der Daten verlangt werden. Kostenlose und Prepaid-Dienste sollen Bürger nach Ansicht des AK Vorratsdatenspeicherung nur noch unter falschem Namen nutzen.
Darüber hinaus empfehlen die Bürgerrechtler die Verwendung von Anonymisierungsdiensten und -software. Dazu bietet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine CD mit Anonymisierungssoftware für Internetnutzer an.
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in der c't 6/08 steht im sehr interessanten artikel "auf kosten des steuerzahlers", dass...
Diese Verfassung müsste dann in einer Volksabstim- mung angenommen werden. Ich halte...
Deine Einlassung ist ein schönes Beispiel dafür, dass viele der "Forenhelden" nicht in...
Har, har, har - wer meine IP rückverfolgen kann bekommt 10 EUR. Ist aber eh nicht...
Und der letzte Telefonkontakt des Täters wird wegen Anstiftung zu einer Straftat...