"Killerspiele": Bayern besteht auf Herstellungsverbot
Als "halbherzig" und "völlig unzureichend" bewertete Bayerns Jugend- und Familienministerin den Beschluss des Bundeskabinetts zum "Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes". Zwar gingen die Schritte in die richtige Richtung, so Stewens, sie seien "in ihrer Wirkung jedoch eher kosmetischer Natur und deshalb unzureichend." . Die Ministerin fordert noch weiter reichende Verbote: "Insbesondere brauchen wir ein strafbewehrtes Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen" , so Stewens.
Die Ministerin stört sich auch daran, dass der Online-Bereich zunächst ausgeklammert bleibt. Hier will die Bundesregierung zunächst weitere Untersuchungen das Hans-Bredow-Instituts abwarten, das seine Auswertung bzgl. Computerspielen vorgezogen hatte. Aber gerade im Online-Bereich gebe es die größten Gefahren für Kinder und Jugendlichen, meint Ministerin Stewens. Darüber hinaus hätte sich die Ministerin ein klareres "politisches Zeichen gewünscht, dass gewaltbeherrschte Spiele in unserer Gesellschaft nichts verloren haben. Denn sie sind mit dem Wertesystem unseres Grundgesetzes unvereinbar!"
Vor diesem Hintergrund will sich Bayern auch weiterhin im Bundesrat für "ein strafrechtliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot dieser Computerspiele fordern" . Bayern spricht sich darüber hinaus für höhere gesetzliche Anforderungen bei den Freiwilligen Selbstkontrollen und für Verbesserungen bei der Indizierung der Medien aus. Zudem müsse der Bußgeldrahmen des Jugendschutzgesetzes drastisch erhöht werden.
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