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Gericht setzt Abmahnung durch die Musikindustrie Grenzen

Herausgabe von Daten durch die Staatsanwaltschaft sei rechtswidrig. Das Vorgehen der Musikindustrie und ihrer Anwälte gegen potenzielle Nutzer von Tauschbörsen hält das Amtsgericht Hamburg-Altona für zweifelhaft. Auch die Herausgabe von Ermittlungsdaten durch die Staatsanwaltschaften kritisiert das Amtsgericht laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.
/ Jens Ihlenfeld
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Im konkreten Fall hatte die Anwaltskanzlei Rasch, die diverse Plattenfirmen vertritt, einen Internetnutzer abgemahnt, da dieser Musikdateien getauscht haben sollte. Leider gab es dabei einen Zahlendreher bei der IP-Adresse auf Seiten des Providers, so dass der Falsche abgemahnt und zu Schadensersatz aufgefordert wurde, was dieser aber nachweisen konnte.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren daraufhin ein und der Abgemahnte forderte die Kanzlei Rasch auf, alle Ansprüche fallen zu lassen und seine Anwaltskosten zu übernehmen. Das lehnte die Kanzlei ab, woraufhin die Sache vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona landete.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet(öffnet im neuen Fenster) , stellte Amtsrichter Kay Schulz mit Urteil vom 11. Dezember 2007 (Aktenzeichen: 316 C 127/07) klar, dass die Kanzlei Rasch ihre Sorgfaltspflicht verletzt hatte, da sie die von der Staatsanwaltschaft übermittelten Daten nicht überprüft habe. Daher müsse die Kanzlei Rasch die Anwaltskosten übernehmen.

Auch das Abmahnschreiben sei rechtswidrig, da es standardisiert gewesen sei. Der Richter sieht darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ähnlich wie bei Werbebriefen.

Auch das Verhalten der Staatsanwaltschaft kritisiert der Richter. Diese habe mit der Weitergabe der Daten gegen die Strafprozessordnung verstoßen. Dies könnte letztendlich weitreichende Folgen haben, dürfte sich doch mancher Staatsanwalt künftig genauer überlegen, ob er entsprechende Daten herausgibt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig.


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