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Urheberrechtsstreit: Perlentaucher gewinnt gegen FAZ und SZ

Zusammenfassung von Zeitungsartikeln erlaubt. Die Internet-Kultur-Seite Perlentaucher hat im Rechtsstreit gegen die Verlage von Frankfurter Allgemeiner Zeitung und Süddeutscher Zeitung in zweiter Instanz gesiegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat eine Berufung gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts abgewiesen und stimmte der Rechtsauffassung von Perlentaucher zu.
/ Ingo Pakalski
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Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und die Süddeutsche Zeitung (SZ) sind juristisch gegen die Internet-Kultur-Seite vorgegangen, weil die Verlage eine Urheberrechtsverletzung gesehen haben. Diese konnte aber weder das Frankfurter Landgericht noch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main erkennen.

Die Website Perlentaucher berichtet über Literaturkritik und veröffentlicht dazu auch selbst verfasste Zusammenfassungen von Buchrezensionen, die in der FAZ sowie der SZ erschienen sind. Darin sahen die beiden Verlage eine Urheberrechtsverletzung, unterlagen aber bereits im ersten Urteilsspruch vom November 2006.

Der Perlentaucher zitiert aus der Begründung des Gerichts(öffnet im neuen Fenster) : "Die Klage hatte - wie schon in erster Instanz - keinen Erfolg." Das Gericht meinte, "ein generelles Verbot von Abstracts könne schon deshalb nicht ausgesprochen werden, weil die öffentliche Beschreibung des Inhalts eines Werkes nach dessen Veröffentlichung grundsätzlich jedermann zustehe, soweit es sich dabei nicht um eine unzulässige Bearbeitung des Originals, hier also der Originalrezension, handele" . Eine Zusammenfassung kann somit eine eigenständige schöpferische Leistung darstellen und diese dürfe nicht verboten werden, weil in dem Fall der Inhalt der Kritik in den wesentlichen Punkten übermittelt wird.

Offen ist derzeit, ob die Verlage von FAZ und SZ abermals in Revision gehen werden. Falls dieser Weg nicht eingeschlagen wird, hat Perlentaucher den Rechtsstreit für sich gewonnen. (Az 11 U 75/06 und 11 U 76/06)


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