FDP: Presse- und Meinungsfreiheit durch Gericht gefährdet
"Das Urteil des Landgerichtes Hamburg zeigt, dass das geltende Medienrecht noch immer ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit produziert" , so der Politiker. Zwar respektiere er das Gericht, im Ergebnis sei die Auferlegung einer "erhöhten Prüfungspflicht" für Blogger jedoch absurd. Der derzeitige Rechtsrahmen gefährde ungerechtfertigerweise die Meinungs- und Pressefreiheit.
Otto forderte die Bundesregierung deshalb auf, das Telemedienrecht zu überarbeiten. Die FDP-Bundestagsfraktion habe dazu bereits vor Monaten einen Antrag (Bundestagsdrucksache 16/5613) in den Bundestag eingebracht, der jedoch von allen anderen Fraktionen des Bundestages abgelehnt wurde.
Der Gesetzgeber müsse präzisieren, dass in die Zukunft gerichtete Überwachungspflichten von in den Schutzbereich von Artikel 5 des Grundgesetzes fallenden Plattformen (wie z.B. Meinungsforen und Weblogs) grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Journalist damit rechnen müssen, dass sein Blog-Eintrag zu einem Unternehmen, das TV-Anrufsendungen produziert, wegen seiner Brisanz rechtswidrige Kommentare mit sich bringe. Daher sei er bei "solch brisanten Blog-Einträgen" verpflichtet, "die Kommentare vorab zu kontrollieren" .
"Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien" , befürchtet Niggemeier, der Berufung gegen dieses Urteil einlegen will(öffnet im neuen Fenster) .
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