Amazon verliert Geschenk-Patent
Amazons Geschenk-Patent fehle es vor allem am erfinderischen Schritt, begründet das EPA seine Entscheidung, der eine Anhörung vorausgegangen war. Laut FFII erklärten dabei die Patentprüfer: "Die Computer waren schon immer in der Lage, das zu tun. Sie haben sie lediglich dazu programmiert!"
Allerdings wurde das Patent nicht wegen grundsätzlicher Unpatentierbarkeit aberkannt, vielmehr kam es zu einem gewissen rechtlichen Klimmzug: "Umständlich entschloss man sich, die Ablehnung auf das Fehlen eines 'erfinderischen Schritts' zu stützen, was Amazon zunächst berechtigte, neue Patentansprüche zu formulieren. Weil diese Neuformulierungen gegen die Formalvorschriften des Art. 123 EPÜ verstießen, wurde das Patent dann in seiner Gesamtheit aufgehoben" , heißt es von Seiten des FFII.