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Amazon verliert Geschenk-Patent

FFII, GI und Fleurop mit Einspruch erfolgreich. Das Europäische Patentamt (EPA) hat Amazon sein Patent zur Online-Geschenkbestellung(öffnet im neuen Fenster) (EP927945), eine Abwandlung von Amazons One-Click-Patent in den USA, aberkannt. Das EPA folgte damit einem Einspruch des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII e.V), der Gesellschaft für Informatik und Fleurop.
/ Jens Ihlenfeld
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Amazons Geschenk-Patent fehle es vor allem am erfinderischen Schritt, begründet das EPA seine Entscheidung, der eine Anhörung vorausgegangen war. Laut FFII erklärten dabei die Patentprüfer: "Die Computer waren schon immer in der Lage, das zu tun. Sie haben sie lediglich dazu programmiert!"

Allerdings wurde das Patent nicht wegen grundsätzlicher Unpatentierbarkeit aberkannt, vielmehr kam es zu einem gewissen rechtlichen Klimmzug: "Umständlich entschloss man sich, die Ablehnung auf das Fehlen eines 'erfinderischen Schritts' zu stützen, was Amazon zunächst berechtigte, neue Patentansprüche zu formulieren. Weil diese Neuformulierungen gegen die Formalvorschriften des Art. 123 EPÜ verstießen, wurde das Patent dann in seiner Gesamtheit aufgehoben" , heißt es von Seiten des FFII.


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