iPhone-Streit: T-Mobile will Schadensersatz fordern
"Ich rechne damit, dass wir gegen Vodafone Schadensersatz geltend machen werden", sagte Philipp Humm, Geschäftsführer Vertrieb bei T-Mobile, gegenüber der Nachrichtenagentur Dow Jones Newswire(öffnet im neuen Fenster). Zunächst wolle T-Mobile aber die Begründung des Hamburger Landgerichts eingehender prüfen.
Aufgrund der durch Vodafone erwirkten einstweiligen Verfügung musste T-Mobile das iPhone eine Zeit lang ohne Vertrag und SIM-Lock anbieten. Ohne Vertrag kostete das Apple-Handy 999,- Euro, das ohne SIM-Lock auch in anderen Netzen nutzbar war.
Debitel nutzte diese Möglichkeit und strickte einen speziellen iPhone-Tarif. Wer das iPhone für 999,- Euro bei T-Mobile erworben hatte, erhielt bei Debitel eine Gutschrift in Höhe von 600,- Euro, wenn der Kunde einen entsprechenden Vertrag bei Debitel abgeschlossen hat. Nachdem T-Mobile das iPhone erneut nur mit Vertragsbindung und SIM-Lock vermarkten darf, wird Debitel dieses Angebot voraussichtlich einstellen, zitiert die Welt(öffnet im neuen Fenster) einen Debitel-Sprecher.
T-Mobile will iPhone-Käufern nun ein vergleichbares Angebot unterbreiten: Wer das iPhone ohne Vertrag für 999,- Euro gekauft hat, erhält die Differenz in Höhe von 600,- Euro zurückerstattet, wenn der Kunde einen iPhone-Tarif bei T-Mobile abschließt, zitiert Dow Jones Newswire Philipp Humm(öffnet im neuen Fenster).
Vodafone hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen, nachdem das Hamburger Landgericht die erteilte einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hatte. Bei Vodafone werde derzeit geprüft, ob weitere juristische Schritte gegen die Art der iPhone-Vermarktung unternommen werden. Humm erwartet nicht(öffnet im neuen Fenster), dass Vodafone die Entscheidung des Gerichts anfechten wird.
Derzeit laufen die Prüfungen bei der Bundesnetzagentur weiter, bei der Debitel Beschwerde gegen die iPhone-Vermarktung durch T-Mobile eingereicht hatte. Nach Debitel-Ansicht verstößt der iPhone-Vertrieb gegen die erteilte Mobilfunklizenz, wonach T-Mobile seine Kunden beim Wechsel zu anderen Netzbetreibern oder Dienstleistern nicht behindern dürfe. Wann die Bundesnetzagentur eine Entscheidung fällen wird, ist nicht bekannt.
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