Gericht: Das iPhone bleibt exklusiv bei T-Mobile (Update)
Die Richter am Hamburger Landgericht hatten nach der mündlichen Verhandlung vom 29. November 2007 nicht erkennen können, inwiefern das Vermarktungsmodell des iPhones gegen Kartellrecht verstoße, berichtet die Nachrichtenagentur Dow Jones Newswires(öffnet im neuen Fenster) . Auch sei nicht ersichtlich, inwiefern T-Mobile gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen habe.
Somit darf T-Mobile das iPhone ab sofort wieder ausschließlich zum Preis von 399,- Euro anbieten und das Apple-Handy mit einem von drei T-Mobile-Tarifen mit einer Laufzeit von jeweils 24 Monaten koppeln. Ferner darf das iPhone einen SIM-Lock aufweisen, so dass SIM-Karten anderer Netzbetreiber in dem Mobiltelefon nicht funktionieren und die Käufer dazu gezwungen werden, in Deutschland über das Netz von T-Mobile zu telefonieren. Allerdings will T-Mobile den iPhone-Käufern nach Ablauf des 2-Jahres-Vertrages die Option anbieten, den SIM-Lock kostenlos zu entfernen.
Aufgrund der einstweiligen Verfügung musste T-Mobile das iPhone auch ohne Vertrag verkaufen und verlangte dann 999,- Euro dafür. Zudem ließ sich der SIM-Lock in dem Mobiltelefon entfernen. Dieses Angebot wird T-Mobile nun – wie angekündigt – nicht weiter anbieten.
Vodafone hatte bereits erklärt, dass der Netzbetreiber keine weiteren juristischen Schritte gegen T-Mobile plant, falls die einstweilige Verfügung aufgehoben wird und Vodafone das Verfahren verliert. Debitel hatte bei der Bundesnetzagentur Beschwerde gegen die iPhone-Vermarktung durch T-Mobile eingereicht. Diese prüft nun, ob T-Mobile gegen die erteilte Mobilfunklizenz verstößt. Nach Debitel-Ansicht sehen die Lizenzbestimmungen vor, dass T-Mobile seine Kunden beim Wechsel zu anderen Netzbetreibern oder Dienstleistern nicht behindern dürfe. Dies geschehe aber durch den SIM-Lock im iPhone.
Nachtrag vom 4. Dezember 2007 um 15:45 Uhr:
Entgegen der bisherigen Position von Vodafone will der Netzbetreiber prüfen, ob weiter juristisch gegen T-Mobile vorgegangen wird. Vodafone hält es weiterhin für verbraucherfeindlich, wenn es zukünftig rechtlich möglich ist, Handys in Deutschland mit derart restriktiven Netzsperren und Tarifbindungen zu verkaufen.
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