Betrügerisches Internet-Reisebüro geschlossen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BLV), die belgische Verbraucherschutzbehörde und die Verbraucherzentrale Bundesverband haben dabei zusammengewirkt, um dem Treiben ein Ende zu setzen.
Das BVL wurde vom belgischen Föderalen Öffentlichen Dienst für Wirtschaft (FÖD) gebeten, den Verstoß gegen die EU-Verordnung zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz abzustellen. Das BVL hatte daraufhin den Verbraucherzentrale Bundesverband beauftragt, gegen den Betreiber der Internetseite tätig zu werden.
Die Beauftragung Dritter mit der Durchsetzung der Verbraucherrechte durch das BVL ist im EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vorgezeichnet. Danach soll das BVL als die in Deutschland zuständige Behörde bestimmte Verbände und Institutionen beauftragen, Verstöße innerhalb des EU-Binnenmarktes abzustellen.
Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz trat Ende 2006 in Kraft. In Deutschland ist grundsätzlich das BVL dafür zuständig, die Interessen der Verbraucher bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der Europäischen Union zu schützen.