Spickmich - Schüler dürfen Noten geben
Urteil des Oberlandesgerichtes Köln weist Klage ab
Die Betreiber des Schülerportals "Spickmich.de" haben erst einmal Grund zur Freude. Das Oberlandesgericht in Köln hat die Klage einer Lehrerin gegen ihr Angebot abgewiesen. Die Pädagogin hat jedoch bereits weitere gerichtliche Schritte eingeleitet.
Lehrer müssen sich auch weiterhin von ihren Schülern benoten lassen. Die Bewertungen auf dem Internetangebot "Spickmich.de" sind nach Ansicht des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Das Gericht bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Köln vom 11. Juli 2007 und wies die Klage einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen ab.
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Die Lehrerin hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Spickmich-Betreiber Tino Keller, Manuel Weisbrod und Phillipp Weidenhiller erwirkt, weil sie in der Bewertung durch ihre Schüler sowohl eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts als auch der Datenschutzbestimmungen sah. Nach einem Widerspruch der drei Kölner Studenten entschied das Landgericht Köln (AZ 28 O 263/07) jedoch, die Bewertungen der Lehrer seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, solange es sich nicht um "unsachliche sog. 'Schmähkritik'" handele.
Dieser Auffassung schloss sich der 15. Zivilsenat des OLG Köln nun an. Das Bewertungsforum des Schülerportals Spickmich.de falle "in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz", urteilten die Richter und wiesen die Berufung der Lehrerin ab (AZ 15 U 142/07).
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naja alspo ich lern so viel ich kann ungefähr 5 stunden am tag ich bin aus dem gimy uns...
Wenn es gerechtfertigt ist, dann hat die Person auch das recht dazu. Natürlich kommt es...
ist eine gern gewählte Überschrift bei der Meldung über das Verhalten der Polizei...