Spickmich - Schüler dürfen Noten geben
Das Grundrecht auf Meinungsäußerung gelte "nicht vorbehaltlos", fuhren die Richter in ihrer Urteilsbegründung fort. Es finde seine Schranken unter anderem "in den allgemeinen Gesetzen und dem Recht der persönlichen Ehre", etwa wenn es sich bei wertender Kritik um "eine reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung" handelt. Die Bewertungskriterien bei Spickmich.de stellen aber nach Ansicht der Richter keinen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Lehrerin dar.
"Soweit die Bewertung unter den Kriterien 'guter Unterricht', 'fachlich kompetent', 'motiviert', 'faire Noten', 'faire Prüfungen' und 'gut vorbereitet' sowohl im Bewertungsmodul als auch im Zeugnis stattfindet, sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Verfügungsklägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und damit ihre Sozialsphäre." Nach Auffassung der Richter stellen die einzelnen Kriterien des Bewertungsmoduls "rein sach- und unterrichtsbezogene Kriterien dar". Damit dienten diese Bewertungen Eltern und Schülern zur Orientierung, meinen die Richter.
Das letzte Wort in dieser Angelegenheit ist allerdings noch nicht gesprochen: Das OLG Köln hat mit seinem Urteil zwar das Verfahren um die einstweilige Verfügung der Lehrerin beendet. Diese hatte aber bereits beim Landgericht Köln eine Unterlassungsklage eingereicht. Dieses Verfahren wird voraussichtlich im Januar 2008 eröffnet.
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naja alspo ich lern so viel ich kann ungefähr 5 stunden am tag ich bin aus dem gimy uns...
Wenn es gerechtfertigt ist, dann hat die Person auch das recht dazu. Natürlich kommt es...
ist eine gern gewählte Überschrift bei der Meldung über das Verhalten der Polizei...