Endet die Pressefreiheit beim Setzen von Links?
Landgericht München untersagt Heise Link auf Slysoft
Im Streit um einen von Heise Online gesetzten Link auf den Anbieter einer Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen verkündet die Musikindustrie einen weiteren Erfolg. Auch im Hauptsacheverfahren urteilte das Landgericht zu Gunsten der klagenden Plattenfirmen und damit für eine Einschränkung der Pressefreiheit.
Links auf illegale Software, z.B. zur Umgehung von Kopierschutzsystemen, seien nicht zulässig, so das Credo der Musikindustrie, deren Argumentation das Landgericht München auch im Hauptsacheverfahren folgte. Zuvor hatte das Gericht schon im Rahmen einer einstweiligen Verfügung Heise untersagt, auf die Firma Slysoft zu verlinken, die mit AnyDVD eine Software zum Umgehen von Kopierschutzsystemen anbietet. Das Oberlandesgericht hatte diese vorläufige Entscheidung bestätigt, eine Verfassungsbeschwerde von Heise gegen diese Entscheidung war nicht zur Entscheidung zugelassen worden.
Damit war die Sache aber noch längst nicht abschließend geklärt, vielmehr begann nun das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht München (Az: 21 O 6742/07 vom 14.11.2007) nach Angaben der Musikindustrie entschied, dass Internetlinks nicht zulässig seien, die auf illegale Software verweisen. In der Urteilsbegründung heißt es dazu, dass das "Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann".
Der Verlag sieht in dem Verbot der Linksetzung eine wesentliche Einschränkung der Pressefreiheit. Die Musikindustrie zeigt sich erfreut über die Einschränkung der Pressefreiheit: "Die Pressefreiheit hat dort ihre Grenzen, wo quasi zu illegalem Handeln aufgefordert wird", kommentiert Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), das Münchner Urteil. Ein Link wird dabei als Aufforderung zum illegalen Handeln gesehen.
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SlySoft vertreibt auf seiner Seite auch die in Deutschland völlig legalen Produkte...
Wirklich verfehlt kann man nicht sagen... die Argumentation der MI ist ähnlich...
Wieso sollten ausgerechnet die sich für soetwas vom Pöbel inszeniertes einsetzen? Die...
Ich hab es doch schon immer geahnt... ...die Achse des Bösen verläuft quer durch den...
Tja, ein Thema mit solch einem Beigeschmack, erfordert nun mal eben Geschmacklosigkeit.