SCO will keine unwahren Behauptungen über Linux aufstellen
Unterlassungserklärung in Deutschland abgegeben
SCO Deutschland hat gegenüber der Tarent GmbH eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit versichert das Unternehmen, keine falschen Behauptungen über Linux mehr aufzustellen. Tarent erwartet, dass dieses Eingeständnis auch weltweit Wirkung zeigen wird.
Abgegeben wurde die Unterlassungserklärung von SCO vertreten durch deren bisherigen Deutschland-Chef Michael Olson. Gegenüber der Tarent GmbH wird darin zugesichert, dass SCO zumindest in Deutschland nicht weiter behaupten wird, dass Linux geistiges Eigentum von SCO enthält sowie das Linux ein unautorisiertes Unix-Derivat sei. Ferner wird SCO nicht mehr behaupten, Open-Source-Anwender müssten Restriktionen fürchten.
Die Tarent GmbH geht jedoch davon aus, dass diese erst einmal nur Deutschland betreffende Zusicherung weitreichende Auswirkungen haben wird: "Die Zusicherung Olsons auf seine unwahren Behauptungen, den deutschen Markt betreffend, künftig zu verzichten, ist ein erster Schritt, dem aber der weltweite Verzicht folgen muss. Die Wahrheit von Tatsachen ist sicherlich ein globaler Umstand und nicht auf Deutschland beschränkt", so Tarent-Geschäftsführer Elmar Geese.
Tarent hat die Unterlagen auf seiner Webseite veröffentlicht. Aus dem Schreiben der SCO-Anwälte geht dabei auch hervor, dass Michael Olson nicht länger Geschäftsführer von SCO Deutschland ist und an seine Stelle Jean Acheson tritt. Die alten Seiten sind laut dem Schreiben durch eine Fehlkonfiguration wieder aufgetaucht.
SCO hatte unter der Adresse "https://www.sco.de/scosource/letter_to_partners.html" Behauptungen über Linux aufgestellt, gegen die Tarent rechtlich vorging. Schon 2003 hatte Tarent eine einstweilige Verfügung gegen SCO erwirkt, mit der dem Unternehmen untersagt wurde, zu behaupten, dass "die Software Linux unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO beinhaltet". Im selben Jahr wurde SCO dann zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verurteilt, als SCO gegen diese einstweilige Verfügung verstieß.