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Schweiz: DVD-Verleih verboten, solange Film im Kino läuft

ProCinema will Filmverleiher bei Klagen unterstützen. Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Filme nicht auf DVD verkauft oder verliehen werden dürfen, solange sie zum ersten Mal im Kino gezeigt werden.
/ Jens Ihlenfeld
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Ein Genfer Videoklub hatte 180 DVDs von zwei Filmen zum Kauf oder Verleih angeboten, während die Filme noch in Genfer Kinos liefen. Die DVDs stammten aus dem kanadischen Graumarkt. Im März 2007 hatte das Genfer Kantonsgericht den Videoklub verurteilt, 16.000 Franken (etwa 9.800 Euro) Schadensersatz an den Filmverleih zu zahlen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil nun bestätigt. Die Lausanner Richter bestätigten, dass der Videoklub das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) verletzt hat.

Filmverleiher sehen dieses Urteil als Rückendeckung im Kampf gegen illegale Praktiken von Videotheken. Artikel 12 des URG verbietet den Verkauf oder den Verleih von audiovisuellen Werken, wenn dadurch das Aufführungsrecht des Rechteinhabers beeinträchtigt werde. Demnach ist der Verkauf oder Verleih einer DVD verboten, solange, bis der Film erstmalig im Kino läuft.

Der Schweizerische Videoverband und der Verband für Kino und Filmverleih "ProCinema" beschuldigen nach Angaben des Tagesanzeigers(öffnet im neuen Fenster) vor allem Videotheken in der Westschweiz, Filme bereits auf DVD anzubieten, während sie noch als Erstaufführung im Kino laufen. Durch ihre illegalen Aktivitäten würden auch die Kinobesitzer geschädigt.

Die Video- und DVD-Klubs würden über das wichtige Urteil des Bundesgerichts informiert. Es zeige ihnen, dass die Bestimmungen des URG sehr wohl angewendet werden könnten. ProCinema und der Videoverband würden Filmverleiher weiter unterstützen, wenn sie neue Verstöße vor Gericht einklagen wollen. [von Matthias Spielkamp]


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