Nokia: Klapp-Handy mit Doppel-Display

Ein Display dient als Touchscreen zur Steuerung

Nokia will sich ein Mobiltelefon-Konzept patentieren lassen, das aus zwei Displays besteht. Ein Display kann dabei als Touchscreen zur Gerätesteuerung verwendet werden. Der Einsatzzweck des einen Displays hängt ansonsten davon ab, wie das Mobiltelefon gehalten wird.

Artikel veröffentlicht am ,

Nokia-Patentantrag
Nokia-Patentantrag
Wird das Mobiltelefon horizontal aufgeklappt, so dass sich die beiden Displays übereinander befinden, arbeitet das untere Display als Touchscreen, um darüber Eingaben vorzunehmen und das Mobiltelefon zu bedienen. Auf eine normale Handy-Klaviatur verzichtet Nokia hierbei. Das obere Display dient dann zur Darstellung der Inhalte.

Wird das Mobiltelefon aber im Querformat gehalten bzw. geöffnet, so dass beide Displays nebeneinander liegen, wird die Steuerfunktion des einen Displays deaktiviert. Stattdessen wird dann auch dieses zum Display-Bereich, um mehr Informationen darauf anzeigen zu können. Den Patentantrag hatte Nokia bereits im Mai 2006 eingereicht, aber erst jetzt hat das US-Patentamt Informationen dazu veröffentlicht.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


GrinderFX 27. Nov 2007

Du kanst sagen was du willst, die handys nutzen nunmal arm prozessoren, da gibts momentan...

4Alexx 26. Nov 2007

Und wann erscheint Nokias Handy? ;)

Fred09 25. Nov 2007

Außerdem wird das erst in 300 Jahren erfunden.

loloo 25. Nov 2007

Meine natürlich die DS xD Da sieht man, wie Nintendo den Leuten die Wii um den Ohren...



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /