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US-Senatoren fordern härtere Spiele-Ratings wegen Manhunt 2

Prüfstelle ESRB soll Methoden ändern. Das entschärft erschienene Spiel "Manhunt 2" ist einigen US-Politikern immer noch zu extrem. Vier Senatoren, darunter die mögliche Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton, bitten das "Entertainment Software Rating Board" (ESRB) darum, insbesondere die Einstufung von besonders harten Spielen zu überdenken.
/ Nico Ernst
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Das zu Halloween 2007 in den USA erschienene Manhunt 2 wurde vor Veröffentlichung bereits entschärft. In der ersten Version hatte die ESRB noch die Einstufung "Adult Only" (AO) vergeben, mit der ein Spiel in den USA praktisch unverkäuflich ist, unter anderem, weil für solche Titel ein den deutschen Gepflogenheiten ähnliches Werbeverbot gilt. Der Entwickler Rockstar Games hatte das Spiel daraufhin verändert, die neue Version wurde schließlich als "Mature" (M) eingestuft und war damit ab 17 Jahren frei verkäuflich.

Dennoch reißt die Kritik nicht ab. Bereits Anfang November 2007 sah sich die ESRB genötigt, in einer Stellungnahme (PDF(öffnet im neuen Fenster)) ihre Beurteilung des Spiels zu verteidigen. Demnach sollen auch gehackte Versionen von Manhunt 2, die im Internet kursieren, nicht mehr der Originalfassung entsprechen. Die ESRB weist in ihrem Schreiben darauf hin, dass Rockstar Games anders als beim Hot Coffee Mod für "GTA: San Andreas" den Inhalt der veröffentlichten Fassung vollständig offen gelegt hätte und das M-Rating gerechtfertigt sei.

Das geht jedoch den US-Senatoren Hillary Clinton, Joe Lieberman, Sam Brownback und Evan Bayh noch nicht weit genug. In einem unter anderem bei Gamepolitics(öffnet im neuen Fenster) veröffentlichten Schreiben an die ESRB fordern die Politiker, vor allem die Einstufung von "ultragewalttätigen Videospielen" zu überdenken. Die Mechanismen der ESRB würden solchen Titeln nicht mehr gerecht werden. Als Vorbild führen Clinton und Co. dabei das "British Board of Film Classification" (BBFC) an, das beiden Fassungen von Manhunt 2 eine Einstufung verweigert hätte. Eine erneute Stellungnahme der ESRB steht noch aus.


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