Online-Shops bald mit vier Seiten Widerrufsbelehrung?
Die Muster-Widerrufsbelehrung soll zum einen Verbraucher über ihre Rechte informieren und zum anderen Online-Händlern Rechtssicherheit und Schutz vor Abmahnungen bieten. Doch genau Letzteres ist nicht mehr der Fall: Denn mehrere Online-Händler erhielten in der Vergangenheit Abmahnungen, weil sie die von der Bundesregierung vorgeschlagene Musterwiderrufsbelehrung in ihrem Angebot benutzt hatten.
Der Text der Muster-Widerrufsbelehrung steht in der Kritik, seit das Landgericht Halle (Urteil vom 13. Mai 2005, Az.: 1 S 28/05) diese für unwirksam erklärt hat. Diese Einschätzung wird von anderen Gerichten teilweise geteilt. Das Landgericht Halle hält die Muster-Widerrufserklärung für unwirksam, da sie die gesetzlichen Vorgaben im § 355 BGB(öffnet im neuen Fenster) (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht beachtet.
Mit einem Diskussionsentwurf(öffnet im neuen Fenster) der "Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationsplichten-Verordnung" reagiert das Bundesjustizministerium endlich auf die Kritik. Der neue Entwurf einer Muster-Widerrufsbelehrung soll Online-Händler und andere Warenversender vor Abmahnungen schützen und berücksichtigt unter anderem Vorschläge, die der Gütesiegel-Aussteller Trusted Shops zusammen mit dem DIHK erarbeitet hat. Allerdings soll der neue Mustertext anders als vorgeschlagen rund vier DIN-A4-Seiten lang sein und sei wegen verbleibender Kritikpunkte weiterhin von Gerichten angreifbar, kritisiert Trusted Shops.
Anders als von DIHK und Trusted Shops vorgeschlagen sollen Händler entsprechend dem Entwurf verpflichtet werden, in der Belehrung viele Paragrafen im Wortlaut wiederzugeben. Damit umfasst der Text - abhängig vom speziellen Fall - zum Teil über 1.700 Wörter, das sind rund vier DIN-A4-Seiten Text. Dies sei für Unternehmer unpraktikabel und für die Verbraucher intransparent, meint Trusted Shops. Zudem wird kritisiert, dass das Muster nach aktueller Planung weiterhin Bestandteil der Verordnung BGB-InfoV bleibt und auch künftig keinen Gesetzesrang hat. Dadurch sei es nach wie vor möglich, dass Gerichte Textbestandteile monieren, weil sie dem übergeordneten Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Händler hätten bei Verwendung des neuen Musters auch in Zukunft keine Rechtssicherheit.