0,03 Prozent Trefferquote bei Hessens Kfz-Scanning

Seit März 2007 bereits eine Million Kennzeichen in Hessen gescannt

Die Polizeigesetze mehrerer Bundesländer, darunter auch in Hessen, erlauben das verdachtslose Einlesen von Kfz-Kennzeichen vorüberfahrender Fahrzeuge und den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken. Gegner sehen damit das Recht der Fahrer auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klagten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag, dem 20. November 2007, über Klagen gegen das Kennzeichen-Scannen in Hessen und Schleswig-Holstein.

Artikel veröffentlicht am ,

Alleine seit März 2007 hat die hessische Polizei eine Million Autokennzeichen mit ihren automatischen Lesegeräten fotografiert. Der automatische Abgleich mit Fahndungsdatenbanken ergab dabei lediglich 300 Treffer, wie das hessische Innenministerium dem Focus mitteilte. Zu etwa zwei Dritteln waren es die Fahrer von Autos ohne Haftpflichtschutz, die der Polizei ins Netz gingen. Zur Fahndung ausgeschrieben sind zurzeit 2,8 Millionen Fahrzeuge. Es handelt sich vor allem um gestohlene und unversicherte Fahrzeuge, sagen die Gegner der verdachtslosen Fahndungsmaßnahme.

Die Beschwerdeführer bemängeln, dass der Kennzeichenabgleich jeden Autofahrer wie einen potenziellen Straftäter behandelt. Gleichzeitig würden damit die Grundlagen geschaffen, einen immer stärkeren maschinellen Abgleich der Bevölkerung mit polizeilichen Datenbanken zu vollziehen. Viel Sinn ergebe die Fahndung nicht - die Zahl gestohlener Kraftfahrzeuge sei zwischen 1993 und 2006 um 83 Prozent gesunken. Was den Fahrern blüht, die aufgrund eines "false positive", d.h. eines fälschlichen Treffers auffallen, ist nicht bekannt. Nach Angaben der Gegner des Systems sind 40 Prozent der gemeldeten "Treffer" fehlerhaft.

Die Beschwerdeführer bezweifeln zudem, dass es nicht später doch dazu kommt, dass die Bewegungsdaten aller Verkehrsteilnehmer aufgezeichnet und Bewegungsprofile erstellt werden. Allein durch die Möglichkeit automatischer Verkehrsüberwachung wird nach Ansicht der Gegner ein psychischer Druck erzeugt, der geeignet ist, die allgemeine Handlungs- und Bewegungsfreiheit zu beschränken.

Hessen argumentiert, dass die Kennzeichen im Falle eines Nicht-Treffers nur für Sekunden gespeichert sind, wobei Bayerns Polizei gegenüber dem Focus einräumte, dass es dort möglich sei, alle gescannten Kennzeichen für einen längeren Zeitraum zu speichern, zum Beispiel bei einer Ringfahndung.

Auch der ADAC sieht das Scannen skeptisch. Der Leiter der Abteilung Verkehrsrecht, Michael Ludovisy, bezweifelte, "dass der Staat in solchem Maß Personen unter Generalverdacht stellen darf". Ihn stört besonders, dass die Kennzeichen heimlich gefilmt werden.

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins wird in ungefähr der Hälfte aller Bundesländer bereits auf das Kennzeichen-Scanning gesetzt: Dazu gehören neben den beklagten Ländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg will dafür 2008 das Polizeigesetz ändern.

Den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts interessierte nach Angaben des Focus, ob auch die Insassen des Fahrzeugs erkannt werden können. Die hessische Staatskanzlei sandte zwei Originalaufnahmen ein, auf denen Umrisse und Marke des Wagens erkennbar sind. Der Innenraum liegt im Schatten. Ob dies auf allen Bildern der Fall ist, wurde nicht bekannt.

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Nath 25. Nov 2007

Ist doch besser als die klassischen Mausefallen, bei denen willkürlich einzelne oder...

mmmm 20. Nov 2007

Bei uns (als Transitland) werden auf Autobahnen Millionen Kennzeichen geprüft und...

blub 20. Nov 2007

Und warum schreibst du dann hier unter einem Pseudonym? Wenn du nichts zu verbergen hast...

pepsicola 20. Nov 2007

Du rennst ja auch immer nackt herum und hast nichts vorzuzeigen!



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