E-Learning und Urheberrecht an Hochschulen
Praxis-Leitfaden kostenlos abrufbar
Rechtsanwalt Till Kreutzer hat für Multimedia-Kontor Hamburg, eine Service-Einrichtung der hanseatischen Hochschulen, einen Praxis-Leitfaden zu Rechtsfragen beim E-Learning an Hochschulen erstellt. Neben der Darstellung urheberrechtlicher Fragen finden sich viele Lösungsbeispiele für praktische Anwendungsfälle.
Wer ist Urheber des erstellten Materials? Wer darf es unter welchen Voraussetzungen nutzen? Welche Besonderheiten ergeben sich bei der Anwendung in Forschung und Lehre? Darf man bereits vorhandenes Material weiterentwickeln und auf die persönlichen und fachlichen Bedürfnisse anpassen? Dies sind Fragen, mit denen Professoren, Projektleiter, wissenschaftliche Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte oder Autoren wissenschaftlicher Beiträge vielfach konfrontiert sind. Nicht jeder muss sich dabei in den Verästelungen des Urheberrechts in jeder einzelnen Anwendungsmöglichkeit genau auskennen. Kreutzer stellt aber auch klar: "Jeder E-Learning-Entwickler und -Anbieter sollte zumindest über Grundkenntnisse zu all diesen Fragen verfügen. Denn: Werden Urheberrechte nicht oder nicht ausreichend beachtet, drohen rechtliche Folgen, die bis zur Unverwertbarkeit des produzierten Lernmaterials führen können." Der Leitfaden bietet einen Überblick über die relevanten urheberrechtlichen Aspekte in Bildung und Forschung.
- E-Learning und Urheberrecht an Hochschulen
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Darüber hinaus finden sich im Leitfaden neben dem Schwerpunkt Urheberrecht auch noch weitere Ausführungen zu rechtlichen Aspekten wie dem Persönlichkeitsrecht oder der Frage nach dem Umgang mit eigenen oder fremden Markenrechten bei der Konzeption und Verwendung von E-Learning-Material.
Uni braucht Lizenzvertrag mit Professoren
Neben den allgemeinen Regelungen des Urheberrechts gibt es im Bereich von Hochschulen vielfach Besonderheiten zu beachten. Das so genannte Hochschullehrer-Privileg erlaubt es beispielsweise ordentlichen Professoren - anders als weisungsabhängigen Mitarbeitern -, erstelltes E-Learning-Material in Eigenregie zu verwerten. Die Rechte müssen dabei nicht an die Universität oder das Forschungsinstitut abgetreten werden. Dieser Grundsatz ist auch in der verfassungsmäßig garantierten Freiheit von Wissenschaft und Forschung verankert. Will die Hochschule das Material ebenfalls nutzen, so muss diese einen Lizenzvertrag mit dem Urheber abschließen, der den Umfang der gewährten Nutzung und die Vergütung regelt. Im Leitfaden wird deswegen auch detailliert erläutert, was bei der Ausgestaltung von Lizenzverträgen beachtet werden muss. Um die Relevanz für die Praxis deutlich zu machen, finden sich im Leitfaden auch einzelne Formulierungshilfen für Lizenzverträge. Anhand vieler weiterer Beispiele werden die urheberrechtlichen Aspekte in Forschung und Lehre am Beispiel des E-Learning ausgehend vom Allgemeinen hin zur speziellen Anwendung dargelegt. Dabei werden auch das Zitatrecht, die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützten Materials in Unterricht und Lehre oder die so genannte "Privatkopieschranke" angesprochen.
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