E-Learning und Urheberrecht an Hochschulen
Vorteile durch Nutzung von CC-Lizenz
Die immer wichtiger werdenden Bereiche von "Open Content" und "Open Source" nehmen einen weiteren Schwerpunkt im Leitfaden ein. Kreutzer räumt zunächst mit dem oftmals vorhandenen Missverständnis auf, dass diese Bereiche als "Freie Werke" nichts mit dem Urheberrecht zu tun haben. Klassischerweise können dazu nur "amtliche Werke" wie Gerichtsurteile oder Gesetzestexte und solche, bei denen die Schutzdauer abgelaufen ist, gezählt werden. Für den Bereich des Open Content und Open-Source-basierte Werke gelten die jeweils in den Nutzungsvoraussetzungen festgelegten rechtlichen Bestimmungen. Zwar sind diese sehr freiheitlich, doch macht sie das streng genommen noch nicht zu "Freien Werken". Kreutzer erläutert zudem "die großen Vorteile" für Nutzer als auch für Rechteinhaber, wenn diese ihre E-Learning-Materialien unter eine Creative-Commons-Lizenz (CC) stellen. Dazu heißt es im Leitfaden: "Werden Inhalte unter einer freien Lizenz veröffentlicht, können sie von jedem weiterverbreitet werden. Dies ermöglicht potenziell eine weiter gehende Publizität, als wenn für jeden Akt der Wiederveröffentlichung oder Weiterverbreitung eine individuelle Gestaltung eingeholt werden muss."
Besonders empfehle sich die Verwendung von CC-Lizenzen für wissenschaftliche Inhalte, die aus Mitteln der öffentliche Hand gefördert und finanziert wurden. Diese dienen gerade der Wissensvermittlung und weniger der kommerziellen Verwertung. Dies bedeutet aber keinen Ausverkauf der Rechte des Erstellers: "Die Interessen des Rechtsinhabers, sei es der Urheber selbst, sei es ein Dritter, werden durch die in den Open-Content-Lizenzen enthaltenen Lizenzpflichten gewahrt." Der Leitfaden "Rechtsfragen beim E-Learning" selbst steht ebenfalls unter einer Creative-Commons-Lizenz und kann kostenlos auf der Website des Multimedia-Kontor Hamburg als PDF-Datei abgerufen werden. [von Philipp Otto]
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