EFF erzielt Teilsieg im Streit um "Subdomain-Patent"

US-Patentamt stimmt erneuter Prüfung zu

Der Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ist es gelungen, nachzuweisen, dass die im US-Patent Nummer 6,687,746 beschriebene Erfindung bei der Patentanmeldung nicht neu war. Es beschreibt einen "Systemapparat und Methode zum Hosten und Zuweisen von Domainnamen in einem Wide-Area-Netzwerk". Das US-Patentamt hat daraufhin einer Überprüfung des Patents zugestimmt.

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Im US-Patent Nummer 6,687,746 wird eine "Methode zum Hosten und Zuweisen von Domainnamen in einem Wide-Area-Netzwerk" beschrieben. Bestandteil der Erfindung ist ein Verfahren, das Domainnamen automatisch zuweist. Genutzt wird die beschriebene Methode, um Hauptdomänen der Art "eff.org" Unterdomänen der Art "action.eff.org" automatisch zuzuweisen. Das Patent wurde von der Firma Ideaflood Ende August 1999 angemeldet und Anfang Februar 2004 erteilt. Ideaflood hat das Patent benutzt, um kleinere Websites, aber auch den Giganten Google zu bedrohen. Google wurde vorgeworfen, dass das Blog-Angebot des Unternehmens das Patent verletzen würde.

Im Rahmen ihres Patent-Busting-Projekts hat sich die EFF der Sache angenommen und nachgeforscht. Dabei ist es gelungen, in Apache-Entwicklerforen Belege dafür zu finden, dass die im Patent beschriebene Methode zur Verwaltung von Unterdomänen bereits vor der Patentanmeldung diskutiert wurde. Die EFF beantragte daraufhin im August 2007 die erneute Prüfung des Patents. Im Prüfungsantrag wurde auf Diskussionen darüber hingewiesen, wie sich mit dem Apache-Modul "mod_rewrite" virtuelle Unterdomänen verwalten lassen. Die Diskussionen wurden auf der öffentlich zugänglichen Entwickler-Mailingliste der Apache-Entwickler zu einem Zeitpunkt geführt, der vor der Patentanmeldung lag. Da die diskutierten Methoden die im Patentantrag beschriebene Erfindung vorweggenommen haben, war die Erfindung nicht mehr neu. Nur für neue Erfindungen dürfen aber Patente erteilt werden. Das US-Patentamt hat angesichts der von der EFF vorgelegten Dokumente jetzt einer Überprüfung der Patentansprüche zugestimmt. Nachdem die EFF bereits die Aufhebung eines Patentes und die Überprüfung von weiteren drei erreicht hat, kann sie einen weiteren Etappensieg in ihrem Kampf gegen "Schwindelpatente" feiern.

Patente sind Verwertungsmonopole auf Zeit. Da dem Patentinhaber das ausschließliche Recht zur Verwertung der im Patent beschriebenen Erfindung zugesprochen wird, schränken sie den Wettbewerb ein. Von daher sind sie grundsätzlich unverträglich mit einer marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung. Im Interesse der Innovationsförderung werden die durch Patente verursachten Störungen aber unter Umständen hingenommen. Voraussetzung ist natürlich, dass die im Patentantrag beschriebene Erfindung tatsächlich neu ist und somit zumindest innovationsstimulierend wirken kann. Ist die Erfindung hingegen nicht neu, dann stellt ein Patent darauf nur einen unnötigen Eingriff in den Wettbewerb dar.

Es ist nun die Aufgabe der Patentämter, als eines von mehreren Kriterien die Neuheit einer zum Patent angemeldeten Erfindung zu prüfen. Dazu gehört die Recherche nach dem Stand der Technik. Wenn die im Patentantrag beschriebene Erfindung irgendwo auf der Welt bereits einmal öffentlich diskutiert wurde, vielleicht sogar öffentlich beschrieben wurde, gilt sie als nicht mehr neu und der Patentantrag ist abzulehnen. Die Patentämter sind also grundsätzlich dazu angehalten, weltweit in Büchern, Fachzeitschriften, Messekatalogen, Konferenzberichten und so weiter nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Patentanmeldung zu forschen. Im Bereich der Software bedeutet das im Grunde, dass die Patentämter auch in allen veröffentlichten Quellcodes und Diskussionsforen für Software recherchieren müssten. Denn für dort schon beschriebene Ideen und Funktionen dürften keine Patente erteilt werden - die Beschreibung ist "neuheitsschädlich", wie es in der Amtssprache heißt.

Aus Kapazitätsgründen verzichten die Patentämter weltweit jedoch auf eine derart gründliche Nachforschung. Im Ergebnis wird der Stand der Technik nur unzureichend erfasst und Ideen gelten den Patentprüfern als neu, die beispielsweise in Free- und Open-Source-Entwicklerkreisen schon länger diskutiert wurden oder gar als Free- oder Open-Source-Software implementiert sind. Die Ämter erteilen dann Patente, die nicht erteilt werden dürften - zum Schaden der Wettbewerber und der Allgemeinheit.

Gegen derart zu Unrecht erteilte Patente kann jedoch nachträglich, das zeigt der vorliegende Fall, mit Erfolg vorgegangen werden. Voraussetzung ist eine gründliche Nachforschung zum Beispiel in Open-Source-Entwicklerforen. Die Kosten für diese aufwendige Recherche trägt nur leider weder der ursprüngliche Patentanmelder noch das Patentamt. Die Kosten tragen die Wettbewerber oder interessierte Bürger. Von daher wird es nur in Ausnahmefällen gelingen, gegen unzulässig erteilte Patente vorzugehen. Nur die Spitze des Eisberges kann erfasst werden.

Der Grundgedanke der Patentprüfung - Wettbewerbsbeschränkungen durch unzulässige Patente zu verhindern - wird durch die mangelhafte Berücksichtigung des Stands der Technik in Form von Free- und Open-Source-Software konterkariert. Je mehr solche Software es gibt, desto mehr verschärft sich das Problem. Ab einem bestimmten Punkt in vielleicht nicht allzu ferner Zukunft könnte sich die Sache auf die Grundsatzfrage zuspitzen: Wird die Patenterteilungspraxis im Softwarebereich zu einer ernsten Gefahr für die Wirtschaft? [von Robert A. Gehring]

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Deamon_ 19. Nov 2007

Eigentlich bin ich kein Freund von "Bestrafung" allerdings könnte man diesen...

nein, du hast... 18. Nov 2007

Patente fördern die Forschung nicht, sondern behindern sie. Wie soll etwas effektiv...

hhhm 18. Nov 2007

dann könnten zahlreiche science fiction-autoren auch darauf verweisen, dass sie...

ammoQ 16. Nov 2007

Deswegen habe ich ja geschrieben, dass es bei euch in Deutschland noch etwas mehr ist...



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