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Britische Gewerbeaufsicht: Vorgehen gegen illegale Software

Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl. Nach einer Änderung am britischen Urhebergesetz ist die britische Gewerbeaufsicht verpflichtet, Anzeigen auf den Einsatz nicht lizenzierter Software in Unternehmen nachzugehen. Die "Vereinigung gegen Software-Diebstahl" hat erste Durchsuchungen noch in diesem Monat angekündigt.
/ Jens Ihlenfeld
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Seit einer Anfang April 2007 in Kraft getretenen Änderung im Urheberrechtsgesetz(öffnet im neuen Fenster) sind die lokalen Zweigstellen der britischen Gewerbeaufsicht verpflichtet, gegen Verstöße gegen das Urheberrecht in Unternehmen vorzugehen. Dazu haben sie unter anderem das Recht, verdeckte Testkäufe durchzuführen und Räumlichkeiten ohne gerichtliche Anordnung zu betreten und zu durchsuchen. Werden Verstöße gegen das Urheberrecht festgestellt, drohen hohe Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Die britische "Vereinigung gegen Software-Diebstahl" ( Federation Against Software Theft(öffnet im neuen Fenster) , kurz FAST) hat noch für November erste Durchsuchungen in Unternehmen angekündigt(öffnet im neuen Fenster) . FAST ist ein 1984 von Softwareherstellern gegründetes Unternehmen, das den Auftrag hat, gegen Einsatz und Verbreitung nicht lizenzierter Softwarekopien vorzugehen.

Die neuen Kompetenzen der Gewerbeaufsicht wurden in der Folge des im vergangenen Jahr veröffentlichten Gowers-Reports eingeführt. Der ehemalige Journalist und Financial-Times-Redakteur Andrew Gowers hatte im Auftrag der britischen Regierung die Aktualität und Reichweite des britischen Systems zum Schutz geistigen Eigentums untersucht. Gowers hatte in seinem Abschlussbericht empfohlen, "der Gewerbeaufsicht die Macht zu geben und die Pflicht aufzuerlegen, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen" . Zugleich sollte die Zusammenarbeit der Gewerbeaufsicht mit dem Patentamt und der Wettbewerbsaufsicht verbessert werden, "um sicherzustellen, dass Wettbewerb und Schutz geistigen Eigentums zusammen wettbewerbsstarke und innovative Märkte zum Nutzen der Verbraucher fördern" . Als Grund für die neue Aufgabenzuweisung an die Gewerbeaufsicht führt der Gowers-Report die hohen Kosten für die Durchsetzung von Rechten auf dem Weg des Zivilverfahrens an. [von Robert A. Gehring]


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