US-Abgeordnete lehnen neue Urheberabgaben für Radiosender ab
"Der Kongress soll keine neue Aufführungsgebühr, Steuer, Urheber- oder sonstige finanzielle Abgabe für das öffentliche Abspielen von Musikaufnahmen durch lokale Rundfunksender oder andere Unternehmen, die Musik öffentlich abspielen, erlassen." - so lautet die Forderung(öffnet im neuen Fenster) der Abgeordneten, die sie dem zuständigen Justizausschuss zugeleitet haben. In der kurzen, prägnanten Begründung für ihre Forderung verweisen die Abgeordneten unter anderem auf "die symbiotische Beziehung" zwischen Rundfunk- und Musikindustrie, "die zwischen diesen Industrien seit vielen Jahrzehnten existiert" . Weiterhin verweisen sie darauf, dass der Kongress seit mehr als 80 Jahren jedem Versuch der Musikindustrie widerstanden hat, lokalen Radiosendern eine Urheberabgabe für Aufführungsrechte auferlegen zu lassen; und auch darauf, dass die Musikindustrie von der kostenlosen Werbung für ihre Musikprodukte profitieren würde.
Hintergrund der Resolution ist eine Initiative der von der Musikindustrie getragenen MusicFIRST-Koalition(öffnet im neuen Fenster) , zu deren Mitgliedern unter anderem der Verband der Plattenfirmen RIAA, die Verwertungsgesellschaft SoundExchange und der Musikerverband gehören. Das FIRST im Namen der erst im Juni dieses Jahres gegründeten Organisation steht für "Fairness in Radio Starting Today", was sich etwa als "Fairness im Radio ab heute" übersetzen lässt. Anlässlich der Gründung von MusicFIRST erklärte ihr neu berufener Vorsitzender(öffnet im neuen Fenster) Mark Kadesh: "Diese Kampagne soll sicherstellen, dass alle, angefangen vom Künstler, der sich erst noch etablieren will, bis hin zu den Stars vergangener Jahre, eine faire Behandlung erfahren, wenn ihre Musik gespielt wird."
MusicFIRST schlägt Gesetzesänderungen(öffnet im neuen Fenster) im US-Urheberrecht vor, deren Hauptziel die Abschaffung des Rundfunkprivilegs ist. Das Rundfunkprivileg befreit seit jeher Rundfunksender aller Art unter bestimmten Voraussetzungen von der Zahlung von Urheberabgaben an aufführende Musiker für gesendete Musik. Geht es nach den Vorstellungen der MusicFIRST-Koalition, so werden in Zukunft kleine, kommerzielle Radiosender jährlich 5.000 US-Dollar, nicht kommerzielle Radiostationen und Hochschulsender jährlich 1.000 US-Dollar Urheberabgaben für aufführende Musiker zahlen müssen - zusätzlich zu den Abgaben an Komponisten und Songschreiber.
Das neue Selbstbewusstsein der Musikindustrie, das sie gegenüber den Radiosendern demonstriert, speist sich offensichtlich auch aus dem Erfolg bei der Durchsetzung von höheren Urheberabgaben für Webradios. Anfang des Jahres hatte das für die Festsetzung von Urheberabgaben zuständige Gremium, das Copyright Royalty Board, gegen den erbitterten Widerstand einer Allianz aus Webcastern, Radiosendern, Softwareherstellern und großen Medienkonzernen drastisch erhöhte Urheberabgaben für Internet-Radiosender erlassen.
Aus Sicht der Abgeordneten ist eine neue Urheberabgabe nicht nur überflüssig, sondern sogar schädlich. Das Geld für die Abgabe würde den Sendern an anderen Stellen fehlen. Wichtige Dienste für die Allgemeinheit wie beispielsweise "zehntausende Sendestunden [...] in Zeiten des nationalen Notstandes und bei Naturkatastrophen wie den Hurrikans Katrina und Rita" würden dann in Zukunft unter Budgetknappheit zu leiden haben, befürchten die Abgeordneten. [von Robert A. Gehring]



