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Spickmich: Lehrerbenotung bleibt freie Meinungsäußerung

Oberlandesgericht Köln scheint dem Landesgerichts-Entscheid zu folgen. Auch das Oberlandesgericht Köln sieht keinen Rechtsbruch in den Lehrerbenotungen auf dem Schülernetzwerk Spickmich.de, wie es seitens dessen Betreibern heißt. Die von einer Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen angestrengte einstweilige Verfügung gegen die Benotung ihrer Person könnte damit endgültig gescheitert sein.
/ Christian Klaß
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Die Richter des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln haben laut Spickmich.de-Pressemitteilung zu erkennen gegeben, dass sie der Rechtsauffassung des Landgerichts Köln folgen werden und zudem angedeutet, dass die angestrebte einstweilige Verfügung gegen die drei Spickmich-Macher endgültig abgelehnt wird.

Bereits das Landgerichts sah die Lehrerbenotung auf Spickmich.de von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. In der mündlichen Verhandlung sagte der Vorsitzende Richter Dr. Axel Jährig, dass "ein Lehrer eine öffentliche Benotung dulden muss." Eine endgültige Entscheidung wurde für den 27. November 2007 angekündigt.

"Spickmich ermöglicht es Schülern, Feedback zu geben", so Initiator Tino Keller. "Wir achten auf Fairness. Beleidigungen haben bei uns keinen Platz und sind auch von den Schülern nicht gewollt." Insgesamt gebe es bereits über 150 000 einzelne Lehrernoten auf www.spickmich.de(öffnet im neuen Fenster)"eine Relevanz, die nicht mehr aus der Welt zu klagen" sei, zumal man sich "durch Lehrer, Eltern und Schüler ermutigt fühle, den eingeschlagenen Weg weiter zu gehen, so Keller weiter.

"Die Antwort auf neue Medienangebote in Deutschland ist oft ein lautes Verbotsgeschrei", so Tino Keller. "Solche Forderungen führen ins Leere. Vielmehr sollten wir uns überlegen, wie der Umgang mit den Communitys und Mitmach-Angebot heutzutage vermittelt werden kann. Die Auseinandersetzung mit dem Thema gehört nicht vor Gericht, sondern in die Klassenzimmer und in die Familien."


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