Freiwillige Jugendschutzregeln für Chats

Online-Chat-Betreiber wollen Jugendschutz in Deutschland verbessern

Betreiber von webbasierten Chat-Diensten haben sich zur "Selbstkontrolle Chat" zusammengeschlossen, die unter dem Dach der "Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V" (FSM) agiert. Damit soll der Jugendschutz in deutschen Chat-Angeboten verbessert werden.

Artikel veröffentlicht am ,

Der von den Anbietern von webbasierten Chat-Diensten erarbeitete Verhaltenskodex sieht vor, dass alle Chats in der Zeit von 10:00 bis 22:00 Uhr durch einen Moderator überwacht werden, wenn diese von Kindern und Jugendlichen erreichbar sind. Außerhalb dieser Zeiten ist dann aber zwingend kein Moderator mehr tätig.

Zudem verpflichten sich die beteiligten Unternehmen, bis spätestens November 2008 eine Alarmfunktion in ihre Chat-Dienste zu integrieren, um Moderatoren auf Verstöße gegen den Jugendschutz hinzuweisen. Auf technischer Seite wird außerdem eine zentral gepflegte Liste mit Unworten (Badwords) verwendet, die in Chats nicht verwendet werden dürfen. Der entsprechende Kodex legt aber nicht fest, was geschieht, wenn Chat-Teilnehmer solche Unworte eingeben.

Werden Kinder und Jugendliche wiederholt von Chat-Teilnehmern belästigt oder verstoßen Chat-Nutzer wiederholt gegen geltende Regeln, müssen diese von den Betreibern ausgesperrt werden. Dazu sollen adäquate technische Mittel verwendet werden, die nicht näher erläutert wurden. Zudem muss ein Betreiber zumindest versuchen, "die Rückkehr gesperrter Personen durch den Einsatz technischer Mittel zu erschweren", ist dazu aber nicht verpflichtet.

Die Teilnehmer an der Chat-Selbstkontrolle wollen außerdem Anmeldeprozeduren integrieren, um eine Altersprüfung vorzunehmen. Allerdings fehlt hier jegliche Verpflichtung der Chat-Betreiber. Wenn es dem Dienstebetreiber technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist, solche Anmeldeverfahren umsetzen, kann er darauf verzichten. Denn die Chat-Betreiber sorgen sich darum, dass aufwendige Anmeldevorgänge die Nutzer abschrecke. Dies würde dazu führen, dass die Teilnehmer zu anderen Diensten ohne Anmeldung abwandern.

Erlauben Chat-Betreiber ihren Kunden, ein Foto für das Profil einzustellen, muss dieses "zeitnah" geprüft werden. Wie viel Zeit der Dienstanbieter dafür im Einzelfall hat, ist unklar. Richten sich Chats gezielt an Kinder, müssen solche Fotos in jedem Fall vor der Veröffentlichung geprüft werden. In einem weiteren Schritt wollen die Chat-Betreiber mehr dazu tun, ihre Kunden aufzuklären. Hierfür wird eine "Chatikette" bereitgestellt, in der Verhaltensregeln aufgelistet sind und auf die Nutzer bei der Anmeldung hingewiesen werden.

An der Selbstkontrolle Chat beteiligen sich AOL Deutschland, Lycos Europe, RTL interactive und Knuddels. Auf www.fsm.de/de/Chat ist der Verhaltenskodex als PDF-Datei verfügbar.

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zum Heulen 06. Nov 2007

Der Frosch hat mein Marmeladenbrot gefressen : _ _ _ (

simslsbimbambum... 06. Nov 2007

schau die Mitgliederliste an, und du weist was los ist. Das ist ein Alibi-Verein der gro...

GrinderFX 05. Nov 2007

Es wirkt gerade eher total in.

Till 05. Nov 2007

Die altern dann alle alleine und verlassen, was ich ihnen aber auch gönne. Dann haben...



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