Kapazitätsstreit: Sind 1 GByte gleich 1.000 MByte?
Seagate zahlt für 6,2 Millionen Festplatten
Nach einer Sammelklage gegen den Festplatten-Hersteller Seagate wegen angeblich irreführender Kapazitätsangaben hat sich das Unternehmen in den USA außergerichtlich geeinigt. US-Kunden bekommen unter gewissen Umständen ein kostenloses Softwarepaket oder 5 Prozent des Kaufpreises erstattet.
Wie Computerworld.com unter Berufung auf Gerichtsunterlagen berichtet, könnten davon bis zu 6,2 Millionen Festplatten betroffen sein. So viele Geräte soll Seagate im fraglichen Zeitraum von März 2001 bis März 2006 in den USA verkauft haben. Wie bei solchen Sammelklagen in den USA üblich, wurde dafür eine Webseite eingerichtet, auf der sich betroffene Kunden melden können, um die Wiedergutmachung zu erhalten.
Dem freiwilligen Angebot von Seagate haben das Gericht und die Klägerin Sara Cho zugestimmt. Es gilt nur für in den USA einzeln verkaufte Seagate-Festplatten - nicht also für Laufwerke, die in einen Desktop-PC oder ein Notebook eingebaut wurden.
Wer die Festplatte vor dem 1. Januar 2006 erworben hat, kann 5 Prozent des bezahlten Preises von Seagate zurückerhalten oder ein Softwarepaket von Seagate bekommen, das unter anderem ein Backup-Programm enthalten soll. Wurde die Festplatte nach dem 1. Januar 2006 gekauft, ist nur das Programmpaket vorgesehen. Die bereits mehrfach verlängerte Frist für das Einreichen des Anspruchs steht laut dem Online-Formular jetzt beim 10. März 2008.
Gegenstand des Streits ist die Kapazitätsangabe bei Festplatten. Alle Hersteller - und damit auch Seagate - verwenden hier zwar Bezeichnungen wie "GByte", rechnen aber auf Basis des Dezimal- und nicht des Binärsystems. Ein KByte im Sinne der Massenspeicher-Industrie sind damit nicht 1.024 Byte, sondern 1.000 Byte. Bei größeren Maßeinheiten steigert sich dieser Unterschied immer weiter, so dass eine mit "1 GByte" beworbene Festplatte 7,4 Prozent weniger Speicherplatz bietet als 1.024 MByte erwarten lassen würden. Ein Laufwerk mit "1 TByte" bietet schon 10 Prozent weniger Kapazität.
In der Praxis bleiben bei den heute preislich besonders interessanten "500-GByte-Festplatten" nur rund 465 GByte übrig - wenn man für das GByte binär rechnet. IEC-konform müsste das KByte mit der Basis 1.024 auch als "Kibibyte" angegeben werden, was sich aber nie durchsetzen konnte, auch, weil die entsprechende Norm erst Ende 1998 verabschiedet wurde.
Auch die Übertragungsraten von Netzwerkverbindungen werden mit dem Dezimalsystem gerechnet, andere Maßangaben in der IT-Branche bedienen sich aber des Binärsystems. So werden die Größen von Arbeitsspeichern oder Caches stets mit der Basis 1.024 berechnet. Ob sich mit der außergerichtlichen Einigung in den USA hier ein Umdenken bei Massenspeichern abzeichnet, ist noch nicht abzusehen. Seagate beteuert in dem Einigungsschreiben, nichts falsch gemacht zu haben. In der Tat werden auf Verpackungen und in Anzeigen der Hersteller selbst schon seit Jahren Angaben wie "1 GByte = 1000 MByte" angeführt, wenn auch meist nur im Kleingedruckten.
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Also hassen ist an sich schon mal ein schlechter Ansatz. Und "absolut hassen" noch mehr...
Gewöhn Dich lieber dran. Ab 2010 ist es sogar eine Ordnungswidrigkeit, wenn die...
Die Stimmt doch. Es sind 200GB also 200 * 10^9 Byte drauf? Wenn sie es in GiB ausdrücken...
Bei Festplatten hat auch dei 1024 nicht wirklich einen Bezug. Bei Speicherbausteinen ist...