Anwälte verbieten Ansicht des HTML-Codes ihrer Website

Nutzungsbedingungen untersagen Quelltext-Ansicht im Browser

Die mit eigenwilligen Abmahnungen und Klagedrohungen bekanntgewordene Anwaltskanzlei Dozier Attorneys verbietet in den Nutzungsbestimmungen für ihre Website die Ansicht des HTML-Codes derselben. Wie die Anwälte bei Zuwiderhandlung vorgehen wollen, bleibt offen.

Artikel veröffentlicht am ,

Auf der Seite der Anwaltskanzlei findet sich in der Rubrik "User Agreement/Privacy Policy ein mehrere Seiten langer Text, ähnlich den berüchtigten "End User License Agreements" für proprietäre Software. Ein Passus darin erregte die Aufmerksamkeit von Greg Beck von der Verbraucherschutz- und Bürgerrechtsorganisation Public Citizen. Der Passus liest sich wie folgt:

"Zum Beispiel sind wir die Urheber aller Texte auf dieser Website und Eigentümer ihres Look-and-Feels. Uns gehört auch der ganze Code, der HTML-Code eingeschlossen, sowie die Inhalte. Wie Sie vielleicht wissen, können Sie sich den HTML-Code in einem Standardbrowser anzeigen lassen. Wir gestatten es Ihnen jedoch nicht, den Code anzusehen, denn wir sehen ihn als unser gesetzlich geschütztes, geistiges Eigentum an. Sie haben daher keine Erlaubnis, das zu tun. Darüber hinaus sollten Sie auch keine ganzen oder teilweisen Kopien von dieser Website anfertigen, denn wir wollen nicht kopiert werden. Wir gestatten auch keine Links auf unsere Website, ohne unsere Erlaubnis dazu gegeben zu haben".

Dozier Attorneys haben vor einigen Tagen erneut Aufmerksamkeit erregt, als sie den Betreibern von InfomercialScams eine Abmahnung schickten. InfomercialScams hatte den Möbel- und Haushaltwarenhändler DirectBuy auf ihrer Homepage unter anderem unter Verwendung der Worte "Betrug" und "Alptraum" scharf kritisiert. In dem von Dozier-Anwalt Donald Morris formulierten Abmahnungsschreiben wurde InfomercialScams deswegen "die Ermutigung und Aufforderung zur Verleumdung" vorgeworfen. Im Abmahnungsschreiben machte Morris Urheberrechte geltend und warnte davor, das Schreiben zu veröffentlichen. Das würde seiner Auffassung nach eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Public Citizen, die sich auf die Seite von InfomercialScams gestellt haben, hat das aber nicht davon abgehalten, das Schreiben auf ihrer Website zu posten.

Im vergangenen Jahr waren die Dozier-Anwälte mit ihrem Vorgehen gegen Shawn Olson bekannt geworden. Der Fall war ähnlich gelagert wie der Streit zwischen DirectBuy und InfomercialScams. Olson hatte damals den Machern des Manchester Who's Who auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite Betrug vorgeworfen. Die Kanzlei Dozier forderte Olson per E-Mail auf, die Webseite zu entfernen und machte Schadensersatzforderungen in Höhe von insgesamt 7 Millionen US-Dollar geltend, zuzüglich Anwaltsgebühren. Olson weigerte sich, der Forderung nachzukommen (Zitat Olson: "Raucht dieser Anwalt Crack?") oder dem Angebot einer außergerichtliche Einigung zuzustimmen. Der Fall liegt jetzt bei Gericht. [von Robert A. Gehring]

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Annenett 06. Feb 2009

Suche drinegends Gewinneranwalt , fähig , bei Vetternwirtschaft, RP, im Verwaltungsakt...

Annenett 06. Feb 2009

...würde ich Sie gern kennen lerne sofern Sie auch Gewinner im VERWALTUNGSRECHT...

Egon Stein 17. Jun 2008

==================================================================== Egon Stein,CH...

Krappi 23. Okt 2007

Abmahnen! Sofort! Böser Browser, Bööööser Browser!!!



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