Disney, Microsoft & Co. wollen das Internet kontrollieren

Urheberrechtlich geschützte Inhalte sollen blockiert werden

Unter Führung von Microsoft und der Walt-Disney-Corporation haben eine Reihe von Unternehmen aus der Medien- und Internetbranche einen "Copyright-Pakt" geschlossen. Die Unternehmen verpflichten sich darin, gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Internet vorzugehen. Google ist nicht dabei.

Artikel veröffentlicht am ,

Unter der Führung von Disney und Microsoft haben sich unter anderem NBC Universal, Viacom, CBS, Fox, MySpace, Veoh Networks und Dailymotion zusammengefunden, um Regeln für die Blockierung urheberrechtlich geschützter Inhalte aufzustellen. Internetfirmen, die sich den Regeln unterwerfen, sollen in Zukunft nicht mehr wechselseitig wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt werden. Google, ursprünglich an den Gesprächen beteiligt, hat der Initiative den Rücken gekehrt.

Auf der Web-2.0.-Konferenz äußerte sich Viacom-Chef Philippe Dauman zu Googles Ausscheren folgendermaßen: "Ich denke, soweit sind wir noch nicht. Google kann Dinge sehr schnell umsetzen, wenn sie wollen. Ich vermute, sie wollten bisher noch nicht. Vielleicht werden sie sich später anschließen, freiwillig oder unfreiwillig. Was niemand will, ist ein proprietäres System, das nur einer Firma nutzt. Wir brauchen Zusammenarbeit zum Nutzen der Verbraucher."

Der ganze Pakt steht unter dem Motto "Kreativität ermutigen. Geistiges Eigentum respektieren". Als Beispiele für die adressierten Dienste werden auf der Homepage der Initiative Soapbox auf MSN, Myspace, Dailymotion und Veoh.com genannt. Zu den "Urheberrechtsprinzipien für Dienste mit Nutzer-generierten Inhalten" gehört die Verpflichtung, urheberrechtsverletzende Inhalte von Nutzern zu entfernen und möglichst zu blockieren, bevor sie weiterverbreitet werden können. Dazu sollen von den Dienstleistern "effektive Technologien zur Identifizierung von Inhalten" eingesetzt werden, die mit "geliefertem Referenzmaterial der Rechteinhaber" arbeiten.

Das private Regelwerk ist rechtlich nicht bindend, kann aber dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Firmen untereinander zu erleichtern. In diesem Sinne begrüßte YouTube die Vereinbarung. "Wir sind offen für Ideen von den verschiedenen Medienunternehmen zur Identifizierung von Inhalten", und weiter "wir freuen uns, dass sie in diesen Fragen die Notwendigkeit zur Zusammenarbeit erkannt haben und wir werden mit ihnen zusammenarbeiten, um unsere in der Industrie führenden Werkzeuge weiterzuentwickeln."

Aus Nutzersicht ist besonders Regel 3d von Interesse: "Rechteinhaber und UGC Dienste sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die Identifizierungstechnologie in einer solchen Art und Weise implementiert wird, dass die legitimen Interessen (1) beim Blockieren von urheberrechtsverletzenden Inhalten durch Nutzer, (2) beim Hochladen lizenzierter Inhalte und solcher Inhalte, an denen die Nutzer die Rechte halten sowie (3) bei Nutzung der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen" berücksichtigt werden. Wie diese teils widersprüchlichen Ziele erreicht werden sollen, ist noch ungeklärt. [von Robert A. Gehring]

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Der Kaiser 02. Nov 2007

Da kann ich dir nur zustimmen...

Geldhai 22. Okt 2007

Komisch, ich sehe hier nur den Nutzen der Profitgierigen...

draksau 20. Okt 2007

Dann würden sie wengistens Medikamente entwickeln die Helfen und nicht nur Syntome...

David G. 20. Okt 2007

Naja, immerhin ist es insofern zum Nutzen der Verbraucher, als daß viele für die Produkte...



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