US-Musikindustrie verklagt Usenet

Vorwurf der Förderung von Urheberrechtverletzungen

Der Verband der US-Musikindustrie, RIAA, hat am 12. Oktober Klage gegen den Usenet-Provider Usenet.com eingereicht. Dem Unternehmen wird in der Klageschrift vorgeworfen, dass seine "Dienstleistungen es den Kunden ermöglichen und diese dazu ermutigen, millionenfach Kopien urheberrechtlich geschützter Aufnahmen der Kläger herzustellen und zu verbreiten".

Artikel veröffentlicht am ,

Usenet.com ist einer von vielen Providern, die Zugang zu den Newsgroups des Usenet vermitteln. Schon lange vor dem World Wide Web (WWW) wurden im Usenet Dateien getauscht. Auf seiner Homepage wirbt Usenet.com mit "Unrestricted Anonymous Access To Over 100,000 Newsgroups. Over 2 Million Articles And Files Arrive New Daily". Dabei finden sich unter anderem auf den MP3-Tausch spezialisierte Newsgroups und diese werden bei Usenet.com speziell beworben: "Heutzutage ist Usenet die heißeste Möglichkeit, MP3-Dateien zu tauschen. Vergessen sie alle Peer-to-Peer-Anwendungen, die schnell veraltet sind. Usenet ermöglicht es allen in der Welt, ihre Dateien über ein weltweites Netz von Peer-Servern zu teilen und allen Mitgliedern des Netzwerkes zur Verfügung zu stellen. MP3-Newsgroups sind der ultimative Weg des Teilens, da sie gut organisiert sind und es den Anwendern gestatten, schnell und bequem das zu finden, was sie suchen."

Die Werbung von Usenet.com für den MP3-Tausch bietet der RIAA den Aufhänger für ihre Klage. Das Unternehmen, so der Vorwurf, würde seine Kunden zum illegalen Dateitausch ermutigen und an dem illegalen Treiben verdienen. Damit würde Usenet.com "im Grunde dieselbe Funktion bieten wie früher Napster, Aimster, Grokster und Kazaa", so die Kläger in der Klageschrift. Die Beklagte wäre, heißt es weiter, durchaus in der Lage, "die in Newsgroups verbreiteten Inhalte zu filtern" - würde das aber nicht tun.

Die RIAA fordert von Usenet.com Schadenersatz "in vollem Umfang" sowie die von Usenet.com dank des illegalen Treibens erwirtschafteten Gewinne. Alternativ fordern sie die vom Gesetz festgelegte Höchstsumme der Entschädigung von 150.000,- US-Dollar pro illegal kopiertem Song und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Der Beklagten soll die Fortsetzung des illegalen Verhaltens verboten werden. [von Robert A. Gehring]

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sylvester 19. Dez 2007

natürlich ist das posten von rechtlich geschützten inhalten verboten,und der sie...

USENET.FTW 18. Okt 2007

der titel alleine "...verklagt usenet" is kla atze EIN provider, von dem ich übrigens...

Nerd 17. Okt 2007

Genau: Guns Don't Kill People, Bullets Do!

Usenet 17. Okt 2007

Da sieht man mal wieder das gefährliche Halbwissen der Leute! Bei Usenext gibt es einen...



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