Interview: Creative Commons sind zu unflexibel

Renato Iannella: Open Digital Rights Language statt RDF

Creative Commons ist nicht in der Lage, die Wünsche der Urheber und Rechteinhaber angemessen abzubilden, so Renato Iannella, Principal Scientist beim australischen Forschungsverbund NICTA. Das liege auch daran, dass diese Wünsche nicht im RDF-Format abgebildet werden können, welches CC verwendet, um die Lizenzen maschinenlesbar zu machen. Dadurch werde es potenziellen CC-Nutzern erschwert, die für sie passenden Lizenzen zu verwenden. Mit Iannella, einem der Initiatoren der Open Digital Rights Language, sprach Golem.de beim Virtual Goods Workshop in Koblenz.

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Golem.de: Herr Iannella, was ist Ihre Rolle bei der ODRL-Initiative?

Inhalt:
  1. Interview: Creative Commons sind zu unflexibel
  2. Interview: Creative Commons sind zu unflexibel

Iannella: Ich habe ODRL im Jahr 2000 mit aus der Taufe gehoben. Es ging darum, einen offenen Standard zu definieren, der maschinenlesbar bestimmte Rechte ausdrücken kann, die an einen Inhalt gebunden sind. Das nennt man Rights Expression Language (REL), also eine Sprache, die Rechte ausdrücken kann. Mithilfe dieser Sprache können Anbieter von Diensten oder Geräten dann entscheiden, wie diese Inhalte behandelt werden.

Golem.de: Also zum Beispiel auch, um DRM umzusetzen.

Iannella: Ja, auch das. Der DRM-Standard der Open Mobile Alliance (OMA) etwa, der in vielen Mobiltelefonen verwendet wird, nutzt ODRL als Grundlage.

Golem.de: Welche Probleme sehen Sie denn bei Creative Commons?

Iannella: Creative Commons nutzt RDF, um die Lizenzbedingungen im Source Code abzubilden. Wenn man etwa nur erlauben möchte, einen Inhalt nicht kommerziell zu verwenden, steht in der Lizenz:

<prohibits

rdf:resource="http://creativecommons.org/ns#CommercialUse"/

>

. Aber RDF ist nicht einmal geeignet, alle vorhandenen Lizenzbedingungen abzubilden, geschweige denn die, die man sich wünschen könnte.

Golem.de: Können Sie dafür ein Beispiel geben?

Iannella: Nehmen Sie die "CC Sampling License". Sie verbietet es, Inhalte für Werbezwecke zu verwenden. Das wird in der maschinenlesbaren Lizenz nicht abgebildet.

Golem.de: Warum wäre das Ihrer Ansicht nach notwendig?

Iannella: Zum einen werden die Lizenztexte, sowohl die "für Menschen lesbaren" als auch die "für Anwälte lesbaren" (human readable / laywer readable), quasi von Hand gemacht. Sie werden nicht aus der Lizenz generiert, die sich die Nutzer zusammengestellt haben, sondern es wird einfach nur auf eine bestimmte Lizenz verlinkt, je nachdem, welche Lizenz ein Nutzer gewählt hat. Das wäre mit einer echten Rights Expression Language besser. Dann könnte man auch eine Einschränkung wie "darf nicht für Webezwecke verwendet werden" automatisch integrieren, und es wäre allen Beteiligten klarer, welche Bedingungen gelten.

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Ember 15. Okt 2007

Was mich vor allem wundert ist, wieso angeblich diese Beschränkungen nicht in RDF...

Knux 15. Okt 2007

Bestimmten Gruppen etwas für einem bestimmten Zeitraum zugänglich machen? Der Nachteil...

Adalbert 15. Okt 2007

Soll es etwa nicht möglich sein, eine CC-Lizenz für ein Werk zu verwenden und dann noch...

kanudse 15. Okt 2007

Ich glaube mal CC versucht den Nutzern möglichst simpel die Möglichkeit zu geben ihre...



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