USA: Schwurgericht verhängt Rekordstrafe wegen Filesharing
Zuvor hatte die Verteidigung in ihrem Schlussplädoyer auf der Unschuld der Beklagten bestanden. Rechtsanwalt Brian Toder wies darauf hin, dass zwar die ganze Zeit von Rechtsverletzungen durch die Verwendung des Nutzernamens und der identifizierten IP-Adresse gesprochen werde, die Anklage aber nicht den Beweis geführt habe, dass die Beklagte dafür verantwortlich sei. Ferner habe sie die geschützten Dateien auch nie verschickt.
Das Gericht sah die Vorwürfe als erwiesen an und verurteilte die Nutzerin zu 9.250,- US-Dollar Schadensersatz pro bereitgestellte Datei. Dabei konnte die Jury einen Strafrahmen, der sich zwischen 750,- und 30.000,- US-Dollar pro Copyright-Verletzung in Tauschbörsen bewegt, ausschöpfen.
Der in den USA übliche abschreckende Schadensersatz beruht in diesem Fall auf dem seit 1999 geltenden "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Act". Bei besonders schweren Copyright-Verstößen im Internet kann dabei sogar Schadensersatz bis zu einer Höhe von 150.000 US-Dollar pro Fall gefordert werden. In Fällen, bei denen eine Höhe des Schadensersatzes gesetzlich festgeschrieben ist ("statutory damages"), muss dann vor Gericht nicht bewiesen werden, ob der Schaden tatsächlich auch in der geforderten Höhe entstanden ist.
Nach Angaben der RIAA wurden seit 2003 bereits über 26.000 Filesharing-Klagen gegen Nutzer angestrengt. Dies ist der erste Fall, in dem sich die Beklagte weigerte, vor Prozessbeginn einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen. Das Urteil des Gerichts wird von Beobachtern nun als Grundsatzentscheidung bewertet, die in Zukunft die Beweisführung der Rechteinhaber stark vereinfachen könnte. Der RIAA-Anwalt Gabriel sieht im Urteil des Gerichts einen wegweisenden Erfolg. Gegenüber der Nachrichtenagentur AP erklärte er: "Das hier sendet eine klare Botschaft (...). Der Download und das Verteilen unserer Musik ist nicht in Ordnung."
Jedoch dürfte auch die RIAA wenig Interesse an vielen weiteren Urteilen dieser Art haben. Zwar hat sie in diesem Fall Recht bekommen und zudem noch Anspruch auf einen hohen Schadensersatz, doch bleibt zu bezweifeln, ob die Beklagte die Strafe jemals wird bezahlen können. Das Urteil dient aus Sicht der Musikindustrie deswegen auch vielmehr der Abschreckung vor der Nutzung von P2P-Tauschbörsen. Diese Strategie verfolgt der Branchenverband jedoch bereits seit Jahren, ohne dass die Zahl der Tauschbörsennutzer und die getauschte Anzahl geschützter Dateien gesunken ist. Nach dem Ergebnis einer Untersuchung der US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) ist die Anzahl der Nutzer sogar deutlich gestiegen. [von Philipp Otto]
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Vollkommen richtig analysiert. Und noch schlimmer: Lege ich mir meine legal erworbenen...
Der ISP loggt mit. Siehe unten Das tut die MI hierzulande aber nicht. Ja / manchmal Die...
https://www.golem.de/0710/55107.html folgende Phrase sollte man sich auf der Zunge...
<<< Dabei konnte ihr im Prozess sowohl die richtige IP-Adresse als auch die MAC-Adresse...