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Text & Tabellen: Google hat kritisierte AGB nicht korrigiert

AGB stehen weiterhin in Widerspruch zu Googles Distanzierung. Heute genau vor einem Monat wurde bekannt, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Googles Online-Office-Software Text und Tabellen dem Diensteanbieter einen umfangreichen Zugriff auf alle Inhalte gewähren . Kurz darauf dementierte der Suchmaschinengigant dies und stellte klar, dass die deutschen AGB gar nicht so gemeint seien . Seit einem Monat hat es Google nicht geschafft, die fraglichen Textpassagen zu korrigieren.
/ Ingo Pakalski
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Seit mindestens einem Monat steht in den AGB von Google Text und Tabellen unter Punkt 11(öffnet im neuen Fenster) Folgendes: "Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte."

Wer sich also mindestens seit Anfang September 2007 bei Googles Text und Tabellen angemeldet hat, musste sich mit den Maßnahmen in den AGB einverstanden erklären. Nachdem dieser AGB-Text öffentlich gemacht wurde , reagierte Google mit einer Stellungnahme . Darin erklärte der Suchmaschinengigant: "Google wird kein Dokument in Google Text & Tabellen anders verwenden als es der Anwender freigegeben hat."

Zudem betonte Google Deutschland, keinerlei Eigentumsrechte oder Kontrolle an den mit Google Text und Tabellen erstellten Inhalten zu beanspruchen. Es gab keine Erklärung, warum die AGB des Google-Dienstes das Gegenteil davon einfordern. Es ist denkbar, dass hierbei ein gravierender Übersetzungsfehler vorliegt.

Denn die " Terms of Services(öffnet im neuen Fenster) " von Text und Tabellen in den USA weist explizit darauf hin, dass Google nur dann die eingestellten Daten nach Belieben verwendet, wenn diese zuvor vom Nutzer für die Allgemeinheit freigegeben wurden. Über das Online-Office lassen sich Dokumente für andere einsehen, wenn dies vom Urheber aktiviert wurde.

Auf eine Anfrage dazu hat Google bislang nicht reagiert.


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