Urteil: Schnäppchenjäger doch keine potenziellen Hehler
Keine billigende Inkaufnahme nachweisbar gewesen
Einem Software-Ingenieur aus dem Raum Pforzheim wurde die Ersteigerung eines Navigationsgerätes im Sommer 2005 über eBay zum Verhängnis. Er hatte das als neu angebotene Gerät von einem Powerseller zum Preis von rund 670,- Euro erworben - das Gerät hatte einen Neuwert von über 2.000,- Euro und stammte, wie sich später herausstellte, aus einem Diebstahl.
Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte den Software-Ingenieur wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30,- Euro - nun gewann er in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe (Az: 18 AK 136/07), melden diverse Medien und Nachrichtenagenturen.
Das Amtsgericht war damals zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen hatte, dass das Gerät aus einer Vortat wie etwa einem Diebstahl stammte.
Das Berufungsgericht sah dies anders und sprach ihn nun frei. Dem Landgericht zufolge sei dem Angeklagten kein Vorsatz nachzuweisen - er habe nicht damit gerechnet, Diebesgut zu erwerben.
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Noch so ein Laie! Schau Dir mal den Verbotsirrtum in § 17 StGB an. Der Hauptunterschied...
Ich würde sagen, dass er in der Realität lebt!
Das schlimme an Amtsgerichtsrichtern ist, daß da die inkompetenten Richter hängenbleiben...
lautet nicht, ob es reale Angebote sind oder nicht, sondern in wie weit man sich auf...