Acer muss Kaufpreis für vorinstallierte Software zurückgeben
Acer musste nun die Software nicht nur zurückzunehmen, sondern auch noch den Kaufpreis dafür zurückerstatten, wobei ein ungewöhnlich hoher Betrag bzw. ein sehr günstiges Notebook für den Kläger herauskam. Acer hatte dem Kläger zuvor für die gesamte Software nur 30,- Euro angeboten. Das Gericht sah den Wert ein wenig anders und verurteilte Acer, insgesamt rund 310,- Euro zurückzuzahlen.
Das Notebook kostete insgesamt nur ca. 600,- Euro. Für Windows XP Home gab es ca. 135,- Euro (davon allein knapp 50,- Euro für die Installation) und für die kleine Office-Suite Microsoft Works 60,- Euro zurück. Für das Filmprogramm PowerDVD, Norton Antivirus und den NTI CD-Maker kamen nach der Berechnung des Gerichts jeweils knapp 40,- Euro zusammen.
Vollends zum Verlustgeschäft wurde der Verkauf für Acer, wenn man auch noch den Schadensersatz für missbräuchlichen Widerstand (500,- Euro) und 150,- Euro Kostenersatz berücksichtigt, die der Notebook-Hersteller dem Kläger nun neben den Gerichtskosten ebenfalls zu bezahlen hat.
Der Kläger ermutigt nun Mitstreiter, die Petition " Non aux racketiciels(öffnet im neuen Fenster) " gegen die "OEM-Steuer" zu unterschreiben, die die "Association Francophone des Utilisateurs de Linux et des Logiciels Libres" (AFUL) ins Leben gerufen hat. Die AFUL fordert, dass der Komplett-Rechnerkauf nicht zwangsweise mit Software verknüpft sein darf. Der Kunde müsse dadurch Software im Wert von 100,- bis 300,- Euro kaufen, die er unter Umständen gar nicht benötigt, argumentiert der Verband, dessen Aktion seit Mitte 2007 auch von Mandriva unterstützt(öffnet im neuen Fenster) wird.
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