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Maßnahmen zur Terrorabwehr höhlen Grundrechte aus

Österreichs Verfassungsrichter befürchtet Überwachungsstaat. Karl Korinek, der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshofes, warnt im Zusammenhang mit der Terrorbekämpfung vor einem Abrutschen in einen totalen Überwachungsstaat. Er sieht in den geplanten Maßnahmen Parallelen zur Überwachung von DDR-Bürgern durch die Stasi.
/ Ingo Pakalski
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Im Österreichischen Rundfunk(öffnet im neuen Fenster) teilte Korinek mit, dass die Gefahr bestehe, dass in der Sicherheitsdebatte rund um die Terrorabwehr grundrechtliche Grenzen überschritten würden. Konkrete Gesetzesentwürfe in diese Richtung gebe es aber noch nicht.

Er sieht die Gefahr, dass Grundwerte beiseite geschoben würden und die Grenze zum Überwachungsstaat überschritten werde. "Ich habe manchmal den Eindruck, wir werden ähnlich stark überwacht wie seinerzeit die DDR-Bürger von der Stasi." Der Wunsch nach Sicherheit verdränge die Grundrechte, wie das Briefgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz, die seit der Revolution von 1848 die private Kommunikation schützen. Offenkundig fehle die Sensibilität für diese Gefahren.

Er betrachtet den Wunsch nach Sicherheit als "höchst legitim" , betont aber, dass dabei die Relationen beachtet werden müssten. Es könne nicht sein, dass aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus alles erlaubt sei, wie in einem totalitären System. Für jeden Eingriff in die Grundrechte müsse es eine gesetzliche Ermächtigung geben, es müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden und diese müsse von den Verfassungsgerichten überprüft werden können.


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