SWR kontra Bild: GEZ ist kein "Datenschnüffler"
Die Bildzeitung habe aus einem vermeintlichen Papier des Südwestrundfunks zitiert, doch enthalte der Artikel mehrere sachliche Fehler, so der SWR. Es gibt eine Adressübermittlung der Einwohnermeldeämter an die Rundfunkanstalten, was dem geltendem Gesetz entspreche.
Es handele sich um ein offenes und transparentes Verfahren, bei dem rechtmäßig auf Daten der Einwohnermeldeämter und auf öffentlich zugängliche statistische bzw. nicht personenbezogene Erhebungen zurückgegriffen werde. Dabei würden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Dieses Verfahren sei von den Landesparlamenten über Gesetze legitimiert, so der SWR.
Die Rundfunkanstalten gehen im privaten Bereich von knapp 90 Prozent zahlenden Zusehern aus. Man behauptet gar, dass die Rundfunkgebühren 10 Prozent niedriger sein könnten, wenn alle ihre Geräte anmelden würden.