Googles AGB von Text & Tabellen weiterhin unverändert
Unklar, wann Google die fragwürdigen Textstellen in den AGB aktualisiert
Mitte vergangener Woche wurde bekannt, dass die AGB von Googles Online-Office-Software Text & Tabellen äußerst ungewöhnliche Formulierungen enthält. Danach darf Google alle Inhalte der Nutzer nach Belieben weiter verwenden und auch veröffentlichen. Davon distanzierte sich der Suchmaschinenbetreiber. Die fraglichen AGB wurden aber seitdem nicht korrigiert.
Unter Punkt 11 der deutschen AGB zu Googles Text & Tabellen heißt es weiterhin: "Durch Übermittlung, Einstellung oder Darstellung der Inhalte gewähren Sie Google eine dauerhafte, unwiderrufliche, weltweite, kostenlose und nicht exklusive Lizenz zur Reproduktion, Anpassung, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Wiedergabe oder öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung der von Ihnen in oder durch die Services übermittelten, eingestellten oder dargestellten Inhalte."
Vor genau einer Woche kommentierte Google die AGB folgendermaßen: "Google wird kein Dokument in Google Text & Tabellen anders verwenden als es der Anwender freigegeben hat." Zudem beanspruche Google keinerlei Eigentumsrechte oder Kontrolle an den mit Google Text & Tabellen erstellten Inhalten, versicherte der Konzern weiter. Diese Stellungnahme ist nun eine Woche alt, aber die fraglichen AGB hat Google seitdem nicht korrigiert. Allerdings stehen die Beteuerungen von Google weiterhin in starkem Widerspruch zu dem, womit sich der Nutzer einverstanden erklärt hat.
Denn deutsche Nutzer mussten diesen AGB zustimmen, als sie sich bei Text & Tabellen angemeldet haben. Und dies bedeutet, dass sich Google hat genehmigen lassen, alle über die Online-Textverarbeitung und -Tabellenkalkulation eingegebenen Daten nach Belieben für eigene Zwecke zu verwenden. Das schließt auch die Veröffentlichung privater Daten ein.
Der Kommentar von Google lässt vermuten, dass es sich bei den deutschen AGB um einen gravierenden Übersetzungsfehler handelt. Denn die "Terms of Services" von Text & Tabellen in den USA weist explizit darauf hin, dass Google nur dann die eingestellten Daten nach Belieben verwendet, wenn diese zuvor vom Nutzer für die Allgemeinheit freigegeben wurden. Über das Online-Office lassen sich Dokumente für andere einsehen, wenn dies vom Urheber aktiviert wurde.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Der war nicht schlecht :-)
Also 4 Wochen sollte man schon warten können, für Eilige könnte man auch eine Frist von...