Grobe Datenschutzmängel bei Hartz-IV beseitigt
"Das für die Leistungsberechnung genutzte Programm 'A2LL' verfügt nunmehr über die von mir angemahnten, längst fälligen datenschutzrechtlichen Mindeststandards, insbesondere klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigungen" , so Schaar. Zuvor war zum Teil ein bundesweiter Zugriff auf die Sozialdaten aller Leistungsempfänger möglich.
Nun sei sichergestellt, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur nur auf die Daten zugreifen können, die für die jeweilige Sachbearbeitung erforderlich sind, erklärt der Bundesdatenschutzbeauftragte. Zudem würden die bundesweiten Zugriffe jetzt "lückenlos protokolliert" .
Schaar betonte, dass es darüber hinaus auf die Umsetzung in den für das ALG II zuständigen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) ankomme, die ihren einzelnen Beschäftigten in eigener Verantwortung die nötigen Befugnisse übertragen. Hier sei es Aufgabe der Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Umsetzung vor Ort zu überprüfen.