Antigua will Online-Wetten oder Kopiererlaubnis
Die Mitgliedsstaaten der WTO haben sich vertraglich zur Einhaltung bestimmter Spielregeln im internationalen Handel verpflichtet. Diese Spielregeln – Handelsregeln – gelten für Antigua ebenso wie für die USA, da beide WTO-Mitglieder sind. Bei Verstößen gegen die WTO-Vereinbarungen steht es dem betroffenen Mitglied grundsätzlich frei, gegen den Regelbrecher wirksame Handelssanktionen zu verhängen. Von dieser Möglichkeit will der Karibikstaat Antigua und Barbuda mit seinen rund 70.000 Einwohnern in einer Auseinandersetzung mit den USA jetzt Gebrauch machen.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung zwischen Antigua und Barbuda auf der einen Seite und den USA auf der anderen Seite ist ein Streit um die Zulässigkeit von Online-Wettangeboten. Initiiert wurde der Streit von dem US-amerikanischen Anwalt Mark E. Mendel. Diesem gelang es, die Regierung von Antigua und Barbuda davon zu überzeugen, dass das US-Verbot für ausländische Internet-Wettbüros, Wetten von US-Bürgern anzunehmen, gegen die WTO-Regeln verstoße. Somit würden die USA Antigua und Barbudas Rechte aus dem WTO-Vertrag verletzen.
Antigua und Barbuda ist Heimat diverser Online-Wettbüros. Eine bisher wenig beachtete WTO-Klausel zu Freizeitangeboten (recreational services) verbietet die Errichtung von Handelsschranken in diesem Bereich. Die USA stellen sich jetzt auf den Standpunkt, dass sie bei der Ausarbeitung der WTO-Bestimmungen keineswegs beabsichtigt hätten, Freizeitangebote mit einzuschließen. Das sei versehentlich passiert. Die WTO bedauert im Gegenzug, aber an die Handelsregeln sei man nun einmal gebunden.
Die USA verteidigen laut New York Times die Aufrechterhaltung der Handelsschranken für Wettbüros mit ihrem Recht, aus moralischen Gründen solche Angebote zu verhindern. Muslimische Länder seien ja auch aus moralischen Gründen berechtigt, den Import von Alkohol zu verbieten. Dieses Argument wies die WTO als "inkonsistent mit der amerikanischen Politik" zurück. Nach den WTO-Regeln dürfe ein Staat ausländische Anbieter nicht schlechter stellen als inländische. Da die USA im Land Internet-Wettbüros wie Youbet.com zulassen würden, dürften sie Ausländern nicht den Zugang zu diesem Markt verwehren.
Anwalt Mendel verteidigt das Vorgehen gegen die USA: "Es geht ja nicht darum, eine Bevölkerung zum Spielen zu nötigen, die das nicht will. Es geht darum, dass der weltgrößte Nutzer und Anbieter von Spieldienstleistungen versucht, ein kleines Land daran zu hindern, seine Wirtschaft mit solchen Angeboten zu entwickeln. Das finden wir einfach scheinheilig."
Da die USA alle Berufungsmöglichkeiten bei der WTO bereits erfolglos ausgeschöpft haben, darf Antigua und Barbuda nach den WTO-Regeln jetzt Handelssanktionen gegen die USA verhängen. Auf Grund der Größenverhältnisse wären klassische Einfuhrbeschränkungen für die USA wohl keine echte Strafe. Aus diesem Grund will Antigua und Barbuda jetzt das Recht zugesprochen bekommen, US-Rechte an geistigem Eigentum verletzen zu dürfen. Was genau Antigua und Barbuda darunter versteht, ist derzeit nicht klar. Vorstellbar wäre beispielsweise, dass das Land ganz legal Online-Musik- oder Videoportale mit Titeln aus den Katalogen von US-Unternehmen einrichtet, ohne dafür eine Lizenz aus den USA zu haben.
Kommentatoren sind sich einig, dass es sich um einen Präzedenzfall von noch unüberschaubaren Konsequenzen handelt. Dazu Charles R. Nesson, Professor an der Harvard Law School: "Das muss man einmal aus der WTO-Perspektive betrachten. Diese Organisation, dominiert von einem riesigen Monster in den USA, ist gerade dabei, flügge zu werden. Die Leute dort müssen sich ungeheuer vor der Vorstellung ängstigen, eine Entscheidung durchzusetzen, die die öffentliche Meinung in den USA schlagartig gegen die WTO umkippen lassen würde." [von Robert A. Gehring]
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