Handel ignoriert oft Altersbeschränkungen bei Spielen
Die Verbraucherzentrale NRW überprüfte, inwieweit sich der Handel an die Alterseinstufungen der USK hält, die auf den Spielen aufgedruckt sind. Dazu schickten die Verbraucherschützer den 14-jährigen Kai und die 16-jährige Larissa als Testkäufer in 15 Geschäfte in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis. Zur Kasse trugen sie jeweils die PlayStation-Spiele "Canis Canem Edit" oder "Splinter Cell" mit einer USK-Freigabe ab 16 sowie "Mortal Kombat" oder "Scarface", die von der USK keine Jugendfreigabe erhalten haben, also nur an Kunden ab 18 Jahren verkauft werden dürfen.
Die 16-Jährige durfte in 9 von 15 Fällen das Spiel kaufen, das erst ab 18 erhältlich ist. In vier von sieben getesteten Elektronikgeschäften war die Schülerin erfolgreich. Noch deutlicher fiel die Bilanz bei den vier getesteten Kaufhäusern aus: Lediglich eine Verkäuferin verweigerte den Kauf. Bereitwillig öffnete man in einem Warenhaus der Minderjährigen sogar die spezielle Glasvitrine, in der die Spiele aus Jugendschutzgründen verschlossen sind. Bei den vier Einzelhändlern hätte Larissa in jedem zweiten Versuch das Spiel ab 18 bekommen.
Auch der 14-jährige Kai bekam "Mortal Kombat" in drei von 15 Geschäften. Während alle Elektronikgeschäfte den Verkauf vorschriftsmäßig verweigerten, konnte der Jugendlich in zwei von vier Kaufhaus-Filialen die Spiele ergattern. In einem Kaufhaus vereitelte allerdings erst ein aufmerksamer Kunde den Kauf, indem er damit drohte, die Kassiererin zu verklagen. Bei einem der vier getesteten Einzelhändler konnte der Junge ein Spiel ab 16 als auch eines ab 18 kaufen. In einem zweiten Geschäft war der 14-Jährige beim Spiel ab 16 erfolgreich.
Zwei Filialen einer PC-Spiele-Kette bestanden hingegen den Test, dort waren die Spiele zusätzlich mit einem firmeneigener Hinweis auf die Altersfreigabe versehen.